Informieren Sie sich über alle Leistungen
Pflegeleistungen
Seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 steht pflegebedürftigen Menschen in Deutschland ein umfassendes Leistungsangebot zur Verfügung. Diese Leistungen sollen Betroffene und ihre Angehörigen finanziell und organisatorisch dabei unterstützen, eine möglichst selbstbestimmte und würdige Pflege zu gestalten im häuslichen Umfeld ebenso wie in stationären Einrichtungen.
Wer einen anerkannten Pflegegrad besitzt, hat Anspruch auf verschiedene finanzielle Hilfen, Sachleistungen, Beratungsangebote sowie ergänzende Unterstützungsformen. Damit Sie schnell einen Überblick bekommen, wie Sie oder Ihre Angehörigen von den Leistungen der Pflegeversicherung profitieren können, haben wir alle wichtigen Pflegeleistungen auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Welche Arten von Pflegeleistungen gibt es?
Die Leistungen der Pflegeversicherung lassen sich in drei zentrale Bereiche unterteilen. Sie unterscheiden sich nicht nur in ihrer Form (z. B. Geld oder Sachwert), sondern auch darin, wer sie erhält und wie sie genutzt werden können:
Geldleistungen – finanzielle Unterstützung
Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden meist durch Angehörige, haben Anspruch auf Pflegegeld. Dieses wird monatlich ausgezahlt und kann frei verwendet werden. Auch der Entlastungsbetrag (zweckgebunden), Zuschüsse zu Hausnotrufsystemen oder Wohngruppenzuschläge fallen in diesen Bereich.
Sachleistungen – Pflege durch Fachkräfte
Wer professionelle Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst nutzt, bekommt sogenannte Pflegesachleistungen. Diese werden nicht bar ausgezahlt, sondern direkt zwischen Pflegekasse und Dienstleister abgerechnet. Auch Leistungen wie Tagespflege oder die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln gehören dazu.
Ergänzende Leistungen
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Leistungen, die Pflege zu Hause ermöglichen oder erleichtern z. B.:
Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit pflegender Angehöriger
Kurzzeitpflege bei kurzfristigem erhöhtem Pflegebedarf
Zuschüsse für barrierefreie Umbauten (Wohnraumanpassung)
Pflegeberatung & Schulungen für Angehörige
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) zur Alltagsunterstützung
In Kombination können viele dieser Leistungen individuell angepasst werden abhängig vom Pflegegrad, der Pflegesituation und den Bedürfnissen der Betroffenen.
Was steht Ihnen zu?
Pflegeleistungen nach Pflegegrad
Die Pflegeversicherung unterscheidet bei der Vergabe von Leistungen nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Sie bilden ab, wie stark eine Person im Alltag eingeschränkt ist körperlich, geistig oder psychisch. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die zur Verfügung stehenden Leistungen.
Damit Pflegeleistungen genutzt werden können, ist ein anerkannter Pflegegrad Voraussetzung. Dieser wird auf Antrag von der Pflegekasse festgestellt nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten).
Monatliche Leistungen im Überblick
Nachfolgend eine tabellarische Übersicht der wichtigsten monatlichen Leistungen, die sich nach Pflegegrad staffeln. Dazu zählen unter anderem das Pflegegeld, ambulante Sachleistungen oder Zuschüsse für Pflegehilfsmittel:
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | – | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
| Pflegesachleistungen | – | 724 € | 1.363 € | 1.693 € | 2.095 € |
| Tages- & Nachtpflege | –* | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
| Vollstationäre Pflege | –* | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
| Entlastungsbetrag | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
| Pflegehilfsmittel | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € |
| Hausnotruf | 23 € | 23 € | 23 € | 23 € | 23 € |
| Wohngruppenzuschlag | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
*Bei Pflegegrad 1 werden Leistungen für Tages-, Nacht- oder stationäre Pflege in der Regel nicht gewährt. In bestimmten Fällen kann jedoch der Entlastungsbetrag genutzt werden, um anteilige Betreuungsangebote zu finanzieren..
Jährliche Leistungen im Überblick
Neben den monatlich wiederkehrenden Leistungen stehen Pflegebedürftigen auch jährliche oder einmalige Zuschüsse zu. Diese sollen besondere Situationen wie Ausfall der Pflegeperson, Wohnraumanpassungen oder temporäre Unterbringung auffangen. Auch beratende und digitale Unterstützungsangebote sind Teil davon.
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Kurzzeitpflege | –** | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € |
| Verhinderungspflege | – | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
| Verhinderungspflege durch Angehörige | – | 474 € | 817,50 € | 1.092 € | 1.351,50 € |
| Wohnraumanpassung | 4.000 € je Maßnahme | 4.000 € je Maßnahme | 4.000 € je Maßnahme | 4.000 € je Maßnahme | 4.000 € je Maßnahme |
| Anschubfinanzierung Pflege-WG | 2.500 € je Mitbewohner | 2.500 € je Mitbewohner | 2.500 € je Mitbewohner | 2.500 € je Mitbewohner | 2.500 € je Mitbewohner |
| Pflegeberatung (§37.3 / §7a) | ✔️ | ✔️ | ✔️ | ✔️ | ✔️ |
| Pflegekurse für Angehörige | ✔️ | ✔️ | ✔️ | ✔️ | ✔️ |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | ✔️* | ✔️* | ✔️* | ✔️* | ✔️* |
**Für Menschen mit Pflegegrad 1 besteht kein regulärer Anspruch auf Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege. Es ist jedoch möglich, den Entlastungsbetrag für vergleichbare Entlastungsangebote anteilig einzusetzen.
*Bestimmte Leistungen wie etwa digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind grundsätzlich verfügbar, erfordern jedoch vorab eine Genehmigung durch die Pflegekasse. Details zu Voraussetzungen und Antragswegen sollten direkt dort erfragt werden.
So funktioniert es Schritt für Schritt
Pflegeleistungen beantragen
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, ist zunächst ein offizieller Pflegegrad notwendig. Dieser bildet die Grundlage für nahezu alle Ansprüche vom Pflegegeld bis zur Wohnraumanpassung. Hier erklären wir, wie Sie vorgehen sollten:
1. Pflegegrad beantragen
Der Antrag wird bei der Pflegekasse der jeweiligen Krankenversicherung gestellt schriftlich, telefonisch oder online. Wichtig: Es muss keine ärztliche Diagnose vorliegen. Der Antrag kann auch von Angehörigen gestellt werden.
2. Begutachtung
Nach Antragstellung erfolgt eine Begutachtung durch Fachleute bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst (MD), bei privat Versicherten durch Medicproof. Die Begutachtung erfolgt meist im eigenen Heim.
3. Pflegegradbescheid abwarten
Nach der Prüfung wird ein Bescheid über den zuerkannten Pflegegrad zugestellt. Je nach Einstufung ergeben sich daraus unterschiedliche Ansprüche auf Pflegeleistungen. Bei Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden (dazu sollte ggf. ein Pflegeberater hinzugezogen werden).
4. Pflegeleistungen gezielt nutzen
Mit Anerkennung des Pflegegrads können alle relevanten Leistungen beantragt oder in Anspruch genommen werden darunter Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Hilfsmittel, Umbauten oder Entlastungsangebote. Die Auszahlung erfolgt entweder direkt an die Betroffenen oder an Pflegedienste.
Überblick zu den Pflegeleistungen
Die Pflegeversicherung bietet ein breites Leistungsspektrum, das sich je nach Pflegegrad und Bedarf individuell zusammensetzen lässt. Damit Sie sich leichter orientieren können, finden Sie hier eine thematisch sortierte Übersicht der wichtigsten Leistungen. Zu jeder dieser Leistungen entsteht eine eigene Detailseite mit tiefergehenden Informationen.
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine direkte Geldleistung, die gezahlt wird, wenn eine pflegebedürftige Person zu Hause betreut wird ohne die Unterstützung eines professionellen Pflegedienstes. Es soll insbesondere Angehörige und andere private Pflegepersonen entlasten.
Die Auszahlung erfolgt monatlich direkt an die pflegebedürftige Person. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, eine Auszahlung bei Pflegegrad 1 ist nicht vorgesehen.
Wer zusätzlich Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nimmt, kann das Pflegegeld anteilig im Rahmen der Kombinationspflege nutzen.
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen kommen zum Einsatz, wenn ein ambulanter Pflegedienst mit der Versorgung zu Hause beauftragt wird. Diese Leistung umfasst z. B. Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen, bei der Nahrungsaufnahme oder auch bei medizinischer Behandlungspflege.
Ab Pflegegrad 2 haben Versicherte Anspruch auf Pflegesachleistungen. Die Kosten werden bis zu einer monatlichen Höchstgrenze von der Pflegekasse übernommen abhängig vom Pflegegrad.
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse ohne bürokratischen Aufwand für Pflegebedürftige oder Angehörige.
Kombinationspflege
Die Kombinationspflege erlaubt eine flexible Aufteilung zwischen professioneller Pflege und familiärer Unterstützung. Wird der Anspruch auf Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt, wird das restliche Budget anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Die Pflegekasse errechnet automatisch den verbleibenden Betrag und passt die Auszahlung entsprechend an.
So profitieren Pflegebedürftige sowohl von qualifizierter Unterstützung durch Fachpersonal als auch von der vertrauten Betreuung durch Angehörige.
Entlastungsbetrag
Alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann z. B. verwendet werden für:
Hilfe im Haushalt
Alltagsbegleitung
Betreuungsdienste
Pflegeeinsätze bei Pflegegrad 1
Die Leistung wird nicht ausgezahlt, sondern über anerkannte Anbieter abgerechnet. Wird das monatliche Budget nicht aufgebraucht, kann es bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und verwendet werden.
Verhinderungspflege
Fällt eine private Pflegeperson vorübergehend aus (etwa durch Krankheit, Urlaub oder Erschöpfung) greift die sogenannte Verhinderungspflege.
Die Pflegekasse übernimmt in diesem Fall bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr für maximal sechs Wochen Ersatzpflege.
Voraussetzung:
Pflegegrad ab 2
Pflege muss bereits mindestens 6 Monate im häuslichen Umfeld erfolgt sein
Die Verhinderungspflege kann durch ambulante Dienste oder Privatpersonen erfolgen unter bestimmten Bedingungen auch durch Verwandte. In Kombination mit ungenutzten Mitteln der Kurzzeitpflege kann das Budget auf bis zu 2.418 Euro erhöht werden.
Kurzzeitpflege
Wenn häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit kommt die Kurzzeitpflege zum Einsatz.
Versicherte mit Pflegegrad 2 oder höher haben Anspruch auf bis zu 1.774 Euro pro Jahr für einen stationären Aufenthalt von bis zu 28 Tagen.
Wird das Budget der Verhinderungspflege nicht vollständig ausgeschöpft, kann es auf die Kurzzeitpflege übertragen werden insgesamt bis zu 3.386 Euro pro Jahr. Unterkunft und Verpflegung müssen in der Regel selbst finanziert werden.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel unterstützen den Alltag pflegebedürftiger Menschen und erleichtern die Versorgung zu Hause. Dabei wird unterschieden zwischen:
Technischen Hilfsmitteln (z. B. Pflegebett, Rollator – meist leihweise)
Verbrauchsprodukten wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutz
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel stellt die Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro zur Verfügung. Diese können bequem über Anbieter wie auxiliapflege.de bezogen werden. Voraussetzung: Pflegegrad 1 oder höher & häusliche Pflege.
Tages- & Nachtpflege
Diese Form der teilstationären Pflege bietet Betreuung tagsüber oder nachts z. B. wenn Angehörige berufstätig sind oder zeitweise Entlastung brauchen. Die pflegerischen Leistungen werden ab Pflegegrad 2 von der Pflegeversicherung übernommen.
Tages- und Nachtpflege kann zusätzlich zum Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, ohne dass sich die Budgets gegenseitig kürzen.
Wohnraumanpassung
Wenn die häusliche Umgebung an die Bedürfnisse einer pflegebedürftigen Person angepasst werden muss, stellt die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme bereit. Möglich sind unter anderem:
Einbau einer bodengleichen Dusche
Anbringen von Haltegriffen
Treppenlift oder Türverbreiterung
Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam im Haushalt, kann der Betrag auf bis zu 16.000 Euro steigen.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
Apps und digitale Tools können helfen, den Pflegealltag zu strukturieren etwa durch Sturzprävention, Erinnerungshilfen oder Pflegedokumentation. Diese Digitalen Pflegeanwendungen können über die Pflegeversicherung erstattet werden.
Voraussetzungen:
Pflegegrad vorhanden
App ist vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen
Antrag bei der Pflegekasse gestellt
Vollstationäre Pflege
Wenn häusliche Pflege dauerhaft nicht möglich ist, übernehmen Pflegeheime die Versorgung. Die Pflegeversicherung beteiligt sich ab Pflegegrad 2 an den pflegerischen Kosten nicht jedoch an Unterkunft oder Verpflegung.
Mit längerer Verweildauer im Heim erhöht sich der Anteil der Pflegekasse durch sogenannte Leistungszuschläge. Trotzdem entsteht in der Regel ein Eigenanteil, dessen Höhe individuell sehr unterschiedlich ausfallen kann.
Wie verschiedene Leistungen zusammenwirken
Pflegeleistungen kombinieren
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind flexibel gestaltet. Das bedeutet: Mehrere Pflegeleistungen können sinnvoll miteinander kombiniert werden, um eine Versorgung zu ermöglichen, die auf die individuellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person zugeschnitten ist.
Geld- und Sachleistungen gemeinsam nutzen
Ein typisches Beispiel ist die sogenannte Kombinationspflege. Dabei wird ein Teil der Pflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen (Pflegesachleistung), während der restliche Anteil durch Angehörige oder Freunde geleistet wird. Der nicht genutzte Teil der Sachleistung wird dann anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Weitere sinnvolle Kombinationen:
Verhinderungspflege + Pflegegeld: Bei Ausfall einer privaten Pflegeperson kann Verhinderungspflege genutzt werden das Pflegegeld wird dabei anteilig weitergezahlt.
Kurzzeitpflege + Entlastungsbetrag: Der monatliche Entlastungsbetrag kann für bestimmte Leistungen innerhalb der Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
Pflegehilfsmittel + Pflegesachleistungen: Während Pflegedienste bei der Versorgung helfen, können parallel Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzauflagen beantragt und geliefert werden.
Wohnraumanpassung + Wohngruppenzuschuss: Wer in einer Pflege-WG lebt, kann gleichzeitig Zuschüsse für Umbauten und den monatlichen WG-Zuschlag erhalten.