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Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 wird Menschen zuerkannt, die dauerhaft auf umfassende Unterstützung in fast allen Lebensbereichen angewiesen sind. Oft liegt eine Kombination aus schwerer körperlicher Einschränkung, kognitiven Defiziten und/oder medizinischem Pflegebedarf vor.

Betroffene können ihren Alltag nicht mehr eigenständig gestalten und benötigen rund um die Uhr Hilfe etwa beim Aufstehen, bei der Nahrungsaufnahme, der Körperpflege oder beim Umgang mit Erkrankungen.

Wer erhält Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 ist für Personen vorgesehen, deren Selbstständigkeit besonders schwer beeinträchtigt ist. In vielen Fällen betrifft das Menschen mit:

  • weit fortgeschrittener Demenz

  • schweren neurologischen Erkrankungen

  • multiplen chronischen Leiden mit Komplikationen

  • kompletter Immobilität nach Schlaganfall oder Unfall

Pflegegrad 5 kann sowohl bei älteren Menschen als auch bei jüngeren mit gravierender Erkrankung vorliegen.

Wer stellt den Pflegegrad fest?

Die Einschätzung übernimmt der Medizinische Dienst (MD) bei gesetzlich Versicherten bzw. MEDICPROOF bei Privatversicherten. Grundlage ist ein standardisiertes Begutachtungsverfahren mit einem Punktesystem darauf gehen wir im nächsten Abschnitt näher ein.

Voraussetzungen für Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 erhalten Personen, bei denen ein sehr hoher Unterstützungsbedarf festgestellt wird. Entscheidend ist dabei nicht die Diagnose selbst, sondern wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist.

Die Bewertungsgrundlage: das Punktesystem

Bei der Begutachtung wird ermittelt, wie viel Unterstützung jemand in verschiedenen Lebensbereichen benötigt. Dabei gilt: Je stärker die Abhängigkeit, desto höher die Punktzahl.

Um Pflegegrad 5 zu erhalten, müssen mindestens 90 von 100 möglichen Punkten erreicht werden.

Die sechs Lebensbereiche im Überblick

Anders als früher zählen nicht nur körperliche Einschränkungen. Auch geistige, psychische und organisatorische Faktoren werden berücksichtigt. Bewertet werden:

Modul Was wird geprüft? Einfluss auf Gesamtpunktzahl
Mobilität Bewegung im Bett, Aufstehen, Gehen, Treppen 10 %
Kognitive & kommunikative Fähigkeiten Orientierung, Gesprächsfähigkeit, Entscheidungen 15 %
Verhaltensweisen & psychische Probleme nächtliche Unruhe, Ängste, Aggression, Hilfebedarf fließt gemeinsam mit Modul 2 ein
Selbstversorgung Waschen, Anziehen, Essen, Toilettennutzung 40 %
Umgang mit Erkrankungen & Therapien Medikamente, Arztbesuche, Wundversorgung 20 %
Alltagsgestaltung & soziale Kontakte Tagesstruktur, Umgang mit Belastung, Teilnahme 15 %

Hinweis zur Vorbereitung

Wenn ein Pflegegrad beantragt wird, ist es sinnvoll, sich gut auf den Begutachtungstermin vorzubereiten. Eine einfache Möglichkeit: Pflegeprotokoll (auch Pflegetagebuch genannt) führen, z. B. über 7 Tage. Dabei notieren, wann und wie oft Hilfe nötig ist.

Pflegegrad 5 – welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Pflegegrad 5 ist mit den höchsten Leistungen verbunden, die die Pflegeversicherung vorsieht. Je nach Wohn- und Pflegesituation – zu Hause, im Heim oder im Rahmen kombinierter Lösungen können diese individuell eingesetzt und kombiniert werden.

Hier finden Sie die wichtigsten Leistungen im Überblick.

Alle Leistungen bei häuslicher und stationärer Pflege

Leistung Pflege zu Hause Pflege im Heim
Pflegegeld 901 € pro Monat
Pflegesachleistungen 2.095 € pro Monat
Entlastungsbetrag 125 € monatlich 125 € monatlich
Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch) bis zu 40 € monatlich nicht vorgesehen
Stationäre Pflegekosten-Zuschuss 2.005 € monatlich
Wohnraumanpassung bis zu 4.000 € einmalig nicht vorgesehen

Wichtig zu wissen

  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind nicht gleichzeitig in voller Höhe möglich aber anteilige Kombinationen sind erlaubt.

  • Der Entlastungsbetrag kann zusätzlich verwendet werden unabhängig davon, wer pflegt.

  • Die Pflegehilfsmittel-Pauschale wird für viele oft zu wenig genutzt dabei kann sie besonders im Alltag enorm entlasten. Auf auxiliapflege.de bieten wir hierfür eine passende Lösung: die individuelle Pflegebox.

Pflege zu Hause organisieren

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 können auch im häuslichen Umfeld umfassend unterstützt werden wenn die Organisation stimmt. Die Pflegeversicherung stellt dafür ein leistungsstarkes Paket aus Geld- und Sachleistungen, Entlastungsbeträgen und Pflegehilfsmitteln bereit.

Welche Pflegeform gewählt wird, hängt vom Einzelfall ab und vom Zusammenspiel zwischen Angehörigen, Pflegedienst und unterstützenden Angeboten.

Pflegegeld oder Pflegesachleistungen?

Bei Pflege durch Angehörige oder Bekannte zahlt die Pflegeversicherung ein monatliches Pflegegeld von 901 € direkt an die pflegebedürftige Person.
Wird stattdessen ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, stehen 2.095 € für Pflegesachleistungen zur Verfügung etwa für Körperpflege, Hilfe beim Ankleiden oder beim Essen.

Wer beides kombinieren möchte, kann eine Kombinationspflege vereinbaren: Ein Teil der Pflege wird professionell übernommen, der andere durch Angehörige. Die Leistungen werden anteilig berechnet.

Entlastungsbetrag: 125 € zusätzlich nutzen

Unabhängig von Pflegegeld oder Sachleistungen steht jedem Pflegebedürftigen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 € zu.
Dieser kann z. B. verwendet werden für:

  • haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Alltagsbegleitung oder Fahrdienste

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag

Die Leistungen müssen über anerkannte Anbieter abgerechnet werden. Wichtig: Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Wenn Angehörige mal ausfallen: Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf bis zu 1.612 € pro Jahr für Verhinderungspflege, wenn sie z. B. krank werden oder eine Auszeit brauchen. Diese Leistung kann mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden und lässt sich flexibel einsetzen auch stundenweise.

Pflegehilfsmittel entlasten im Alltag

Für die tägliche Versorgung werden oft viele kleine Hilfsmittel benötigt von Einmalhandschuhen über Desinfektionsmittel bis zu Schutzschürzen.
Die Pflegekasse übernimmt hierfür bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – sofern die Pflege zu Hause stattfindet.

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Pflege im Heim organisieren

Wenn die Versorgung zu Hause nicht mehr sichergestellt werden kann, ist eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim oft die einzige sinnvolle Lösung. Menschen mit Pflegegrad 5 erhalten hierfür den höchsten monatlichen Zuschuss der Pflegeversicherung.

Trotzdem müssen Pflegebedürftige bestimmte Kosten weiterhin selbst tragen.

Pflegekassenzuschuss bei Pflegegrad 5

Die Pflegeversicherung beteiligt sich mit einem festen monatlichen Betrag von 2.005 € an den pflegebedingten Kosten in der stationären Einrichtung.
Dieser Zuschuss wird direkt mit dem Pflegeheim abgerechnet.

Welche Kosten bleiben beim Pflegebedürftigen?

Die Pflegeversicherung übernimmt nicht alle Posten. Diese Kosten müssen in der Regel selbst gezahlt werden:

  • Eigenanteil für Pflegekosten (einrichtungseinheitlich)

  • Kosten für Unterkunft & Verpflegung

  • Investitionskosten des Heims (z. B. für Gebäudeinstandhaltung)

Je nach Region und Heim können sich daraus Gesamtbeträge zwischen 2.500 € und 3.500 € pro Monat ergeben.

Langzeitpflege: Zuschlag abhängig von Aufenthaltsdauer

Seit 2022 gibt es einen gestaffelten Leistungszuschlag, der den pflegebedingten Eigenanteil reduziert je länger der Heimaufenthalt dauert:

  • 15 % im 1. Jahr

  • 30 % im 2. Jahr

  • 50 % im 3. Jahr

  • 75 % ab dem 4. Jahr

Die Berechnung erfolgt automatisch durch die Einrichtung ein separater Antrag ist nicht nötig.

Ergänzende Leistungen mit Pflegegrad 5

Neben den regelmäßigen Geld- und Sachleistungen können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 weitere Unterstützungen in Anspruch nehmen etwa bei akuten Engpässen, nach Krankenhausaufenthalten oder bei der Gestaltung des Wohnumfelds.

Diese Leistungen werden oft einmalig oder situationsbezogen gewährt und sind ein wichtiger Baustein für die Stabilisierung des Pflegealltags.

Kurzzeitpflege – überbrücken, wenn zu Hause nichts geht

Wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer Krisensituation, besteht Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung.

  • Leistungsbetrag: bis zu 1.774 € pro Jahr

  • Maximaldauer: bis zu 28 Tage jährlich

  • Kann mit Verhinderungspflege kombiniert werden

💡 Gut zu wissen: Mit der Kombination beider Leistungen lassen sich sogar bis zu 3.386 € jährlich ausschöpfen.

Verhinderungspflege – wenn pflegende Angehörige ausfallen

Fällt die Hauptpflegeperson krankheits- oder urlaubsbedingt aus, können Ersatzpflegepersonen einspringen. Die Pflegeversicherung übernimmt dafür bis zu 1.612 € pro Jahr aufteilbar auch auf mehrere Zeiträume.

Zusätzlich kann die Hälfte des Kurzzeitpflege-Budgets (806 €) auf die Verhinderungspflege übertragen werden.

Wohnraumanpassung – für mehr Sicherheit zu Hause

Wenn Pflegebedürftige in ihrer Wohnung verbleiben, sind oft bauliche Veränderungen notwendig. Die Pflegekasse unterstützt das mit bis zu 4.000 € pro Maßnahme.

Typische Beispiele:

  • Umbau des Badezimmers (ebenerdige Dusche, Haltegriffe)

  • Türverbreiterungen für Rollstühle

  • Einbau eines Treppenlifts

  • Rutschhemmende Bodenbeläge

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Pflege-Wohngemeinschaften

Für Menschen, die nicht allein wohnen, aber auch nicht ins Heim möchten, sind ambulant betreute Wohngemeinschaften eine Alternative. Hier gibt es:

  • einmalig 2.500 € Anschubfinanzierung pro Person

  • 214 € monatlichen Zuschuss für die Organisation einer Präsenzkraft

Die Förderung gilt auch für Bewohner mit Pflegegrad 5 wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Pflegegrad 5 im Alltag - Fallbeispiel

Pflegegrad 5 steht für eine besonders intensive Pflegesituation – körperlich, organisatorisch und emotional. Um zu zeigen, wie die Leistungen der Pflegeversicherung konkret helfen können, betrachten wir ein Beispiel aus der Praxis.

Herr Mustermann (79)

Situation: Pflegegrad 5 nach fortgeschrittener Parkinson-Erkrankung

Herr Mustermann lebt mit seiner Ehefrau in einer Mietwohnung. Nach Jahren mit Parkinson hat sich sein Zustand deutlich verschlechtert. Er kann weder alleine aufstehen noch sich orientieren, ist inkontinent und leidet unter starker Muskelsteifigkeit. Seine Frau übernimmt die Hauptpflege unterstützt von einem Pflegedienst.

So werden die Leistungen sinnvoll kombiniert:

Leistung Einsatz im Alltag
Pflegegeld & Pflegesachleistungen Kombination: Pflegedienst kommt morgens und abends, Ehefrau übernimmt tagsüber
Entlastungsbetrag (125 €) Wird für wöchentliche Haushaltshilfe über anerkannten Dienst genutzt
Verhinderungspflege Wird eingesetzt, wenn die Ehefrau Erholung oder Arzttermine benötigt
Pflegehilfsmittel (Pflegebox) Schutzhandschuhe, Einlagen und Desinfektion werden monatlich automatisch geliefert
Wohnraumanpassung Bad wurde auf Antrag mit Haltegriffen und rutschfestem Boden ausgestattet

Mehr Sicherheit & Entlastung

Durch die Kombination der Leistungen bleibt Herr Mustermann im vertrauten Zuhause. Seine Ehefrau wird entlastet, ohne dass sie auf Hilfe verzichten muss. Die Pflegebox von Auxilia erspart ihr zusätzlich Zeit und Wege. Ein kleines Plus im anstrengenden Alltag.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Pflegegrad 5 bringt fast immer eine hochintensive Betreuung mit sich – und damit auch eine enorme Belastung für Angehörige. Damit niemand dauerhaft überfordert wird, sieht die Pflegeversicherung verschiedene Beratungs- und Schulungsangebote vor. Viele davon sind kostenlos – sie müssen nur genutzt werden.

Pflegeberatung – von Anfang an rechtlich zugesichert

Sobald ein Pflegegrad beantragt wurde, besteht Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Diese soll dabei helfen:

  • Pflege und Betreuung zu organisieren

  • Leistungen optimal zu kombinieren

  • finanzielle Hilfen rechtzeitig zu beantragen

Die Beratung erfolgt durch:

  • die Pflegekasse direkt

  • Pflegestützpunkte oder anerkannte Beratungsstellen

  • bei Privatversicherten: COMPASS Private Pflegeberatung

💡 Die Pflegeberatung kann auch zu Hause stattfinden je nach Wunsch und Bedarf.

Beratungsbesuche bei Pflegegeldbezug

Wird Pflegegeld bezogen also wenn Angehörige selbst pflegen schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI vor.
Bei Pflegegrad 5 muss dieser Einsatz vierteljährlich erfolgen. Er dient der Qualitätssicherung und kann durch:

  • einen Pflegedienst

  • einen Pflegestützpunkt

  • oder eine anerkannte Beratungsstelle durchgeführt werden.

Die Kosten übernimmt die Pflegeversicherung.

Pflegekurse für mehr Sicherheit und Selbstvertrauen

Pflegende Angehörige können kostenlos an Schulungen teilnehmen, um ihre Aufgabe besser zu bewältigen. Die Inhalte reichen von praktischen Pflegetechniken über rückenschonendes Arbeiten bis hin zu emotionaler Stabilität.

Solche Kurse werden angeboten von:

  • ambulanten Pflegediensten

  • Wohlfahrtsverbänden

  • Pflegekassen selbst (auch digital oder telefonisch)

Der Austausch mit anderen Betroffenen ist oft ein zusätzlicher Gewinn.

Weitere Ansprechpartner & Hotlines

Auch überregional gibt es seriöse und hilfreiche Kontaktstellen:

  • Bürgertelefon Pflege (Bundesministerium für Gesundheit):
    📞 030 / 340 60 66-02 (Mo–Mi 8–16 Uhr, Do: 8–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr)
    📧 gehoerlos@bmg.bund.de (für hörgeschädigte Menschen)

  • Onlineplattformen & Pflegewegweiser:

    • Pflegewegweiser NRW

    • Deutsche Alzheimer Gesellschaft

    • Weisse Liste (Bertelsmann Stiftung)

    • BIVA-Pflegeschutzbund

  • Krankenkassen-Websites: Viele Pflegekassen bieten digitale Pflegeassistenten, Checklisten und Chatberatung.