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Inhaltsverzeichnis

Alles was Sie wissen müssen

Pflegegrad 4

Was Sie wissen sollten

Pflegegrad 4 wird Menschen zugesprochen, die im Alltag stark eingeschränkt sind und dauerhaft auf umfassende Unterstützung angewiesen bleiben. Die Betroffenen benötigen Hilfe bei nahezu allen grundlegenden Tätigkeiten zum Beispiel bei der Körperpflege, beim Ankleiden, bei der Mobilität oder der Einnahme von Medikamenten.

Auf dieser Seite erfahren Sie,

  • welche Voraussetzungen für Pflegegrad 4 erfüllt sein müssen

  • welche Leistungen zur Verfügung stehen

  • wie Sie die verschiedenen Hilfen optimal kombinieren

  • und wie Sie Pflegehilfsmittel bequem beziehen können

Die Inhalte richten sich sowohl an Pflegebedürftige als auch an Angehörige, die Verantwortung übernehmen oder eine Pflegesituation vorbereiten möchten.

Ziel ist es, Ihnen Orientierung zu geben und dabei zu unterstützen, Pflege zu Hause verlässlich und entlastend zu gestalten.

Voraussetzungen und Begutachtung

Wer erhält Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 wird Personen zugesprochen, bei denen eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt wird. Dies betrifft vor allem Menschen, die im Alltag regelmäßig Unterstützung in mehreren Bereichen benötigen zum Beispiel bei der Körperpflege, der Mobilität, der Ernährung oder im Umgang mit gesundheitlichen Anforderungen.

Die Einstufung erfolgt nach einem Punktesystem

Ob Pflegegrad 4 vorliegt, wird im Rahmen einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bzw. MEDICPROOF (bei Privatversicherten) festgestellt. Dabei werden insgesamt sechs Lebensbereiche bewertet, sogenannte „Module“.

Die Punktzahl ergibt sich aus dem Grad der Einschränkung in den einzelnen Bereichen. Für Pflegegrad 4 ist ein Gesamtwert zwischen 70 und unter 90 Punkten erforderlich.

Die sechs Module im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt, welche Lebensbereiche bei der Begutachtung berücksichtigt werden und wie stark sie gewichtet sind:

Modul Beispielhafte Inhalte Gewichtung
1. Mobilität Gehen, Aufstehen, Positionswechsel 10 %
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Orientierung, Gespräche führen, Risiken erkennen 15 %
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Nächtliche Unruhe, Ängste, aggressives Verhalten Wird mit Modul 2 kombiniert
4. Selbstversorgung Waschen, Ankleiden, Nahrungsaufnahme, Toilettengang 40 %
5. Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen Medikamente, Wundversorgung, Arztbesuche 20 %
6. Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte Tagesstruktur, soziale Teilhabe, Belastbarkeit 15 %

Antrag auf Pflegegrad oder Höherstufung

Der Antrag auf Pflegegrad 4 wird bei der Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse gestellt. Liegt bereits ein Pflegegrad vor, kann bei einer Verschlechterung der Situation auch eine Höherstufung beantragt werden. Eine erneute Begutachtung ist dann notwendig.

Tipp: Bei der Vorbereitung auf die Begutachtung hilft es, eine Pflegedokumentation zu führen am besten über mindestens sieben Tage. Das gibt ein realistisches Bild vom tatsächlichen Pflegebedarf.

Was Ihnen gesetzlich zusteht

Leistungen bei Pflegegrad 4

Mit Pflegegrad 4 erhalten Pflegebedürftige eine Vielzahl von Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die genaue Höhe hängt davon ab, wie und wo die Pflege erfolgt zu Hause, im Heim oder in Kombination.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Leistungen, die mit Pflegegrad 4 möglich sind.

Leistungen bei Pflegegrad 4 im Überblick

Leistung Häusliche Pflege Stationäre Pflege
Pflegegeld 728 € pro Monat
Pflegesachleistungen 1.693 € pro Monat
Kombinationspflege Individuell aufteilbar
Entlastungsbetrag 125 € pro Monat 125 € pro Monat
Pflegehilfsmittel bis zu 40 € monatlich
Wohnraumanpassung einmalig bis zu 4.000 € nicht vorgesehen
Vollstationäre Pflege 1.775 € pro Monat

Die Leistungen lassen sich kombinieren und flexibel anpassen, zum Beispiel in der Kombinationspflege, bei der ein Teil durch Angehörige und ein Teil durch einen Pflegedienst übernommen wird.

Im nächsten Abschnitt zeigen wir, wie Sie diese Leistungen gezielt für die Pflege zu Hause einsetzen können.

Diese Leistungen stehen Ihnen zu

Pflege zu Hause bei Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 ermöglicht eine umfassende Versorgung im häuslichen Umfeld. Viele Familien wünschen sich genau das: Die Pflege soll in vertrauter Umgebung stattfinden, mit möglichst viel Selbstbestimmung und persönlicher Nähe.

Damit dies gelingt, stellt die Pflegeversicherung verschiedene Leistungen zur Verfügung. Diese können individuell kombiniert werden je nachdem, ob Angehörige pflegen, ein ambulanter Dienst hilft oder beides zusammen genutzt wird.

Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationspflege

Wenn die Pflege vollständig durch Angehörige oder Ehrenamtliche übernommen wird, zahlt die Pflegekasse 728 Euro Pflegegeld pro Monat. Wird ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, stehen stattdessen 1.693 Euro für Pflegesachleistungen zur Verfügung zum Beispiel für Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Lagern.

Auch eine Kombination beider Leistungen ist möglich. Dabei wird das Pflegegeld anteilig gezahlt abhängig davon, wie stark die Sachleistungen ausgeschöpft werden.

Entlastungsbetrag – 125 Euro zusätzlich im Monat

Unabhängig davon, wer pflegt, erhalten Pflegebedürftige monatlich 125 Euro zur Entlastung im Alltag. Das Geld kann etwa für eine Haushaltshilfe, Einkaufshilfe oder Betreuungsangebote verwendet werden. Eine direkte Auszahlung ist nicht möglich, aber viele ambulante Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Pflegehilfsmittel – Monat für Monat ohne Aufwand

Pflegebedürftige haben Anspruch auf bis zu 42 Euro pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dazu gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzunterlagen und Schutzschürzen.

auxiliapflege.de bietet Ihnen die Pflegebox als zuzahlungsfreien Service:
Wir liefern die Hilfsmittel monatlich nach Hause, stellen den Antrag bei der Pflegekasse und übernehmen die gesamte Abrechnung.

Verhinderungspflege und Tagespflege

Wenn pflegende Angehörige einmal verhindert sind, können sie bis zu 1.612 Euro jährlich für Verhinderungspflege nutzen zum Beispiel bei Urlaub oder Krankheit. Alternativ kann auch Tagespflege in einer Einrichtung in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen können flexibel kombiniert werden, um Pflegende zu entlasten und die Versorgung sicherzustellen.

Hausnotruf

Zusätzlich fördert die Pflegekasse einen Hausnotruf-Dienst mit 25,50 Euro pro Monat, um mehr Sicherheit im häuslichen Umfeld zu schaffen. Die Kosten werden direkt übernommen, sofern eine Notrufvoraussetzung vorliegt (zum Beispiel Alleinleben, Sturzrisiko).

Leistungen die Sie kennen sollten

Pflege im Heim bei Pflegegrad 4

Nicht alle Pflegebedürftigen können oder möchten zu Hause versorgt werden. In manchen Fällen ist die Versorgung in einem Pflegeheim die bessere oder einzige Lösung. Auch mit Pflegegrad 4 übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten – allerdings nicht alle.

Monatlicher Zuschuss bei vollstationärer Pflege

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 erhalten von der Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.775 Euro für die pflegebedingten Aufwendungen im Heim. Dieser Betrag wird direkt an die Einrichtung gezahlt und dort mit den tatsächlichen Pflegekosten verrechnet.

Was nicht abgedeckt ist: Eigenanteile und Zusatzkosten

Die Pflegekasse übernimmt nicht die gesamten Heimkosten. Bewohnerinnen und Bewohner zahlen zusätzlich:

  • den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für Pflege und Betreuung

  • Unterkunft und Verpflegung

  • Investitionskosten der Einrichtung

Diese Eigenanteile sind unabhängig vom Pflegegrad und unterscheiden sich je nach Einrichtung deutlich. Sie können mehrere hundert bis über tausend Euro im Monat betragen.

Staffelung des Leistungszuschlags nach Aufenthaltsdauer

Seit 2022 erhalten Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen einen gestaffelten Leistungszuschlag, der den Eigenanteil abmildern soll:

  • 15 Prozent im 1. Jahr

  • 30 Prozent im 2. Jahr

  • 50 Prozent im 3. Jahr

  • 75 Prozent ab dem 4. Jahr

Die Pflegekasse zahlt diesen Zuschlag automatisch, eine Antragstellung ist nicht erforderlich.

Weitere finanzielle Mittel die Sie beziehen können

Zusätzliche Leistungen bei Pflegegrad 4

Neben den regelmäßigen monatlichen Leistungen stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 auch einmalige oder zeitlich begrenzte Unterstützungsangebote zu. Diese können je nach Situation sehr hilfreich sein etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer Anpassung der Wohnung.

Kurzzeitpflege – für Übergangssituationen

Wenn eine Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist, kann eine stationäre Kurzzeitpflege genutzt werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf 1.774 Euro pro Jahr für eine Unterbringung von bis zu 28 Tagen in einer geeigneten Einrichtung.

Dieser Betrag kann zusätzlich zur Verhinderungspflege genutzt werden oder beide Leistungen lassen sich kombinieren.

Verhinderungspflege – wenn Angehörige verhindert sind

Wird ein pflegender Angehöriger vorübergehend entlastet, etwa durch Urlaub oder Krankheit, übernimmt die Pflegekasse Kosten bis zu 1.612 Euro pro Jahr für eine Ersatzpflege. Voraussetzung: Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate gepflegt haben.

Kombiniert mit Restmitteln der Kurzzeitpflege können bis zu 2.418 Euro zur Verfügung stehen.

Wohnraumanpassung – einmalig bis zu 4.000 Euro

Für Maßnahmen, die das Wohnen zu Hause erleichtern, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Dazu gehören unter anderem:

  • der Einbau einer ebenerdigen Dusche

  • Haltegriffe und Türverbreiterungen

  • rutschfeste Bodenbeläge

Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann der Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro steigen.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Anschubfinanzierung für Pflege-WGs

Wird eine neue ambulant betreute Wohngemeinschaft gegründet, zahlt die Pflegekasse 2.500 Euro pro Person als einmalige Unterstützung. Zusätzlich gibt es einen monatlichen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro.

Die Leistungen gelten ausschließlich für ambulant betreute Pflege-WGs mit mindestens drei Pflegebedürftigen.

Pflegegrad 4 im Alltag – ein Fallbeispiel

Um greifbar zu machen, wie die Leistungen bei Pflegegrad 4 im echten Leben wirken, zeigt das folgende Beispiel eine typische häusliche Pflegesituation. Dabei wird deutlich, wie verschiedene Hilfen ineinandergreifen finanziell und organisatorisch.

Beispiel: Herr Mustermann (78), Pflegegrad 4, lebt allein zu Hause

Herr Mustermann lebt in seiner Wohnung im ersten Stock. Nach einem Schlaganfall ist er stark in der Mobilität eingeschränkt und auf regelmäßige Unterstützung angewiesen. Sein Sohn wohnt in der Nähe und übernimmt einen Großteil der täglichen Pflege, wird aber zusätzlich von einem ambulanten Dienst unterstützt.

Leistung Nutzung im Alltag
Pflegegeld Anteilige Auszahlung, da Kombinationspflege
Pflegesachleistungen Ambulanter Dienst kommt dreimal pro Woche zur Körperpflege
Entlastungsbetrag Wird für Alltagshilfe beim Einkaufen genutzt
Pflegehilfsmittel Pflegebox mit Handschuhen, Desinfektion und Bettschutz
Hausnotruf Installiert zur Sicherheit in der Wohnung
Verhinderungspflege Wird genutzt, wenn der Sohn im Urlaub ist
Wohnraumanpassung Bodengleiche Dusche mit Pflegekassenzuschuss eingebaut

Kurz zusammengefasst

An diesem Beispiel wird deutlich: Pflegegrad 4 ermöglicht eine stabile und flexible Pflege zu Hause, wenn die Leistungen sinnvoll genutzt werden. Vor allem die Kombination aus finanzieller Unterstützung, Hilfsmitteln und Entlastungsangeboten trägt dazu bei, die Versorgung dauerhaft zu sichern und pflegende Angehörige zu entlasten.

Beratungsangebote und Schulungen

Zusätzliche Hilfe für Angehörige

Angehörige, die Pflege übernehmen, leisten oft sehr viel. Damit sie gut informiert, vorbereitet und entlastet sind, bietet die Pflegeversicherung begleitende Unterstützungsangebote an. Diese richten sich nicht nur an pflegende Personen, sondern auch an Menschen, die sich auf eine Pflegesituation vorbereiten.

Pflegeberatung nach Antragstellung

Sobald ein Pflegegrad beantragt wurde, besteht Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Diese soll sicherstellen, dass Betroffene und Angehörige frühzeitig über Leistungen und Möglichkeiten informiert sind. Die Beratung kann durch eine Pflegeberaterin der Pflegekasse oder über einen Gutschein bei externen Anbietern erfolgen.

Für Privatversicherte übernimmt die COMPASS Pflegeberatung diese Aufgabe.

Regelmäßige Beratungsbesuche bei Pflegegeldbezug

Wenn Angehörige die Pflege übernehmen und Pflegegeld bezogen wird, ist bei Pflegegrad 4 ein vierteljährlicher Beratungsbesuch verpflichtend. Dieser wird meist durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Beratungsstelle durchgeführt. Ziel ist es, die Qualität der Pflege zu sichern und mögliche Überlastung zu vermeiden.

Pflegekurse für Angehörige

Pflegekurse bieten praxisnahes Wissen für den Alltag. Sie zeigen unter anderem,

  • wie pflegerische Handgriffe sicher ausgeführt werden

  • wie mit belastenden Situationen umgegangen werden kann

  • welche Entlastungsangebote es gibt

Die Teilnahme ist freiwillig, aber sehr empfehlenswert – und unabhängig vom Pflegegrad möglich. Viele Kurse finden in kleinen Gruppen statt oder werden inzwischen auch online angeboten.

Weitere Ansprechpartner & Hotlines

Auch überregional gibt es seriöse und hilfreiche Kontaktstellen:

  • Bürgertelefon Pflege (Bundesministerium für Gesundheit):
    📞 030 / 340 60 66-02 (Mo–Mi 8–16 Uhr, Do: 8–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr)
    📧 gehoerlos@bmg.bund.de (für hörgeschädigte Menschen)

  • Onlineplattformen & Pflegewegweiser:

    • Pflegewegweiser NRW

    • Deutsche Alzheimer Gesellschaft

    • Weisse Liste (Bertelsmann Stiftung)

    • BIVA-Pflegeschutzbund

  • Krankenkassen-Websites: Viele Pflegekassen bieten digitale Pflegeassistenten, Checklisten und Chatberatung.