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Inhaltsverzeichnis

Pflegegrad 2

Alles Wichtige auf einen Blick

Pflegegrad 2 wird Personen zugesprochen, die in ihrem Alltag deutlich auf Hilfe angewiesen sind – etwa, weil sie sich nicht mehr vollständig selbst versorgen können. Das kann körperliche Ursachen haben, zum Beispiel eingeschränkte Mobilität, oder auch psychische bzw. kognitive Gründe, wie bei einer Demenz.

Auch wenn viele Tätigkeiten noch selbstständig bewältigt werden, brauchen Betroffene in mehreren Lebensbereichen regelmäßig Unterstützung – z. B. beim Waschen, Anziehen, Kochen oder bei der Medikamenteneinnahme.

Die heutigen Pflegegrade wurden 2017 im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes eingeführt. Sie ersetzten die früheren Pflegestufen und berücksichtigen erstmals nicht nur körperliche, sondern auch geistige und psychische Einschränkungen. Pflegegrad 2 entspricht häufig der früheren Pflegestufe 1 oder der Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz.

Was bedeutet Pflegegrad 2 genau?

Laut § 15 SGB XI liegt ein Anspruch auf Pflegegrad 2 vor, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten besteht. Das betrifft alltägliche Aktivitäten wie:

  • Körperpflege

  • Ernährung

  • Mobilität

  • Medikamentenmanagement

  • Orientierung und Kommunikation

Wichtig: Diese Einschränkungen müssen voraussichtlich länger als sechs Monate andauern, damit die Voraussetzungen erfüllt sind.

Pflegegrade im Vergleich

Zur besseren Orientierung findest du hier die verschiedenen Pflegegrade und ihre Bedeutung in kompakter Form – mobilfreundlich als Liste dargestellt:

  • Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung

  • Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung

  • Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung

  • Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Warum ist Pflegegrad 2 wichtig?

Mit Pflegegrad 2 erhalten Betroffene erstmals Zugang zu spürbar umfangreicheren Leistungen der Pflegeversicherung – ohne dass sofort eine stationäre Pflege nötig ist.

Das Ziel: Menschen sollen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können – durch gezielte Unterstützung in Haushalt und Pflege. Dazu zählen auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie sie in der Pflegebox enthalten sind, oder Zuschüsse für Pflegeberatung und Wohnraumanpassung.

Pflegegrad 2: Anspruch, Voraussetzungen & Beantragung

Wenn Menschen im Alltag auf regelmäßige Unterstützung angewiesen sind – etwa beim Anziehen, Einkaufen oder bei der Orientierung – kann das ein Hinweis auf eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit sein. In solchen Fällen kann der Pflegegrad 2 beantragt werden.

Ursachen für diesen Unterstützungsbedarf können sehr unterschiedlich sein: körperliche Erkrankungen, eine nachlassende geistige Leistungsfähigkeit oder auch psychische Belastungen spielen häufig eine Rolle. Entscheidend ist, dass die Einschränkungen nicht nur gelegentlich, sondern dauerhaft und in mehreren Lebensbereichen bestehen.

Typische Anzeichen für Pflegegrad 2

Ein Pflegegrad 2 kann infrage kommen, wenn regelmäßig:

  • Hilfestellung bei der Körperpflege oder beim Ankleiden notwendig ist

  • alltägliche Aufgaben im Haushalt, wie Einkaufen oder Kochen, nicht mehr selbstständig bewältigt werden

  • Probleme bei der räumlichen oder zeitlichen Orientierung auftreten (z. B. durch beginnende Demenz)

  • Medikamente vergessen oder falsch eingenommen werden

  • Bewegung und Mobilität – etwa beim Treppensteigen – spürbar eingeschränkt sind

Schritt-für-Schritt zum Pflegegrad

Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, durchlaufen Sie ein standardisiertes Verfahren. So funktioniert’s:

  1. Antrag stellen
    Wenden Sie sich zunächst an Ihre Pflegekasse. Der Antrag kann schriftlich oder telefonisch eingereicht werden. Wichtig: Das Eingangsdatum zählt, wenn es um rückwirkende Leistungen geht.

  2. Begutachtung organisieren
    Die Pflegekasse beauftragt entweder den Medizinischen Dienst (gesetzlich versichert) oder Medicproof (privat versichert), um Ihre Pflegesituation zu prüfen.

  3. Begutachtung durchführen
    In der Regel erfolgt ein Hausbesuch. In Ausnahmefällen – z. B. bei Klinikaufenthalten – ist auch eine Begutachtung nach Aktenlage möglich.

  4. Punktevergabe und Einstufung
    Der Gutachter bewertet, wie stark Ihre Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen eingeschränkt ist. Pflegegrad 2 wird vergeben, wenn Sie zwischen 27 und unter 47,5 Punkten erreichen.

  5. Bescheid erhalten
    Spätestens 25 Arbeitstage nach Antragstellung erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung der Pflegekasse – inklusive Entscheidung, Leistungsübersicht und Widerspruchsrecht.

Gut vorbereitet in die Begutachtung

💡Ein praktischer Tipp: Führen Sie vor dem Begutachtungstermin ein Pflegetagebuch. Notieren Sie darin, in welchen Situationen und wie oft Hilfe benötigt wird. Auch eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kann Ihnen beim Antrag und der Vorbereitung wertvolle Unterstützung bieten.

Pflegegradermittlung

Einheitlich. Fair. Alltagsnah.

Ob jemand einen Pflegegrad erhält – und wenn ja, welchen –, wird anhand eines standardisierten Verfahrens entschieden: dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA).

Dabei geht es nicht primär um ärztliche Diagnosen, sondern darum, wie stark eine Person im Alltag tatsächlich auf Hilfe angewiesen ist. Ziel ist ein realistisches Bild der Selbstständigkeit, ganz gleich ob die Ursache körperlich, psychisch oder geistig bedingt ist.

Die sechs Module der Pflegebegutachtung

Im Rahmen des NBA bewerten Gutachter:innen vom Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei Privatversicherten) sechs Lebensbereiche. Jeder dieser sogenannten Module fließt unterschiedlich stark in die Gesamtwertung ein.

Modul Was wird geprüft? Gewichtung
1. Mobilität Fortbewegung, Aufstehen, Positionswechsel, Treppensteigen 10 %
2. Kognitive & kommunikative Fähigkeiten Orientierung, Gespräche, Erkennen von Gefahren 15 %
3. Verhaltensweisen & psychische Problemlagen Unruhe, nächtliches Umherlaufen, Ängste, herausforderndes Verhalten 15 %
4. Selbstversorgung Körperpflege, Essen & Trinken, Toilettengänge, An- und Auskleiden 40 %
5. Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen Umgang mit Medikamenten, Arztterminen, Wunden oder Diäten 20 %
6. Gestaltung des Alltagslebens & soziale Kontakte Tagesstruktur, Teilnahme am sozialen Leben, Selbstständigkeit im Alltag 15 %
💡 Hinweis: Von Modul 2 und 3 wird nur das Modul mit dem höheren Punktwert berücksichtigt – je nachdem, wo der Unterstützungsbedarf größer ist.

Praxisbeispiel: So sieht Pflegegrad 2 im Alltag aus

Frau Muster ist 78 Jahre alt und lebt allein. Wegen Arthrose in den Knien fällt ihr das Treppensteigen schwer, und sie benötigt täglich Hilfe beim Anziehen und bei der Körperpflege. Außerdem vergisst sie häufig, ihre Medikamente rechtzeitig einzunehmen.

Bei der Begutachtung wird deutlich, dass sie in mehreren Bereichen dauerhaft eingeschränkt ist. Sie erreicht 39 Punkte – und erhält damit den Pflegegrad 2.

Punktesystem: Welche Gesamtbewertung führt zu welchem Pflegegrad?

Die im NBA vergebenen Punkte entscheiden über den Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte

  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte

  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte

  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte

  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte

Nicht nur körperliche Einschränkungen zählen

Besonders wichtig: Auch psychische Erkrankungen, Demenz oder kognitive Einschränkungen können einen Pflegegrad begründen. Entscheidend ist nicht der ärztliche Befund – sondern der tatsächliche Unterstützungsbedarf im Alltag.

✅ Auf den Punkt gebracht

  • Das Neue Begutachtungsassessment bewertet nicht nur Krankheiten, sondern konkrete Einschränkungen im Alltag.

  • Es ist transparent, nachvollziehbar und fair, weil es individuelle Lebenssituationen berücksichtigt.

  • Schon ab 27 Punkten kann ein Anspruch auf Pflegegrad 2 bestehen – und damit auf Leistungen wie Pflegegeld, Sachleistungen oder zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel.

Finanzielle Leistungen bei Pflegegrad 2

Mit dem Pflegegrad 2 erhalten Betroffene erstmals Zugang zu einem umfangreicheren Leistungspaket der Pflegeversicherung. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern und eine möglichst lange Versorgung im vertrauten Umfeld zu ermöglichen – ohne sofort auf stationäre Einrichtungen angewiesen zu sein.

Ob durch Angehörige, ambulante Dienste oder ergänzende Angebote – die Pflegekasse unterstützt finanziell und organisatorisch, abhängig von der jeweiligen Pflegesituation.

Überblick: Leistungen bei Pflegegrad 2

Die folgende Tabelle zeigt, welche Leistungen möglich sind und welche Beträge damit verbunden sind:

Leistung Betrag Erklärung
Pflegegeld (bei Angehörigenpflege) 332 €/Monat Direkte Auszahlung bei häuslicher Pflege durch Familie oder Freunde.
Pflegesachleistungen 760 €/Monat Kostenübernahme für professionelle Pflege durch ambulante Dienste.
Kombinationspflege Variabel Pflegegeld & Sachleistungen anteilig kombinierbar – je nach Einsatz des Pflegedienstes.
Entlastungsbetrag 125 €/Monat Für haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleiter oder Betreuungsangebote.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 40 €/Monat z. B. Handschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel – über unsere Pflegebox erhältlich.
Hausnotruf 25,50 €/Monat Zuschuss für ein Notrufsystem zur Sicherheit im häuslichen Umfeld.
Wohnraumanpassung Bis 4.000 € (einmalig) Für Umbauten wie bodengleiche Duschen, Haltegriffe oder Rampen.
Teilstationäre Pflege 689 €/Monat Zuschuss für Tages- oder Nachtpflege als Ergänzung zur häuslichen Versorgung.
Vollstationäre Pflege 770 €/Monat Pflegebedingter Zuschuss zur Heimunterbringung (ohne Unterkunft/Verpflegung).
Wohngruppenzuschlag 214 €/Monat Für Pflegebedürftige in ambulanten Pflege-Wohngemeinschaften.
Anschubfinanzierung Pflege-WG Bis 2.500 €/Person Einmaliger Gründungszuschuss – max. 10.000 € pro Wohngruppe.

💡 Pflege zu Hause: Das lohnt sich bei Pflegegrad 2

Wer trotz Einschränkungen in den eigenen vier Wänden leben möchte, kann mit Pflegegrad 2 zahlreiche Leistungen in Anspruch nehmen – darunter:

  • Pflegegeld oder Pflegesachleistungen

  • den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 €

  • Pflegehilfsmittel über unsere Pflegebox (im Wert von bis zu 40 €/Monat)

  • Zuschüsse für barrierefreie Umbauten und ein Hausnotrufsystem

Diese Unterstützungen ermöglichen eine sichere, selbstbestimmte Pflege im gewohnten Umfeld.

Kombinationspflege einfach erklärt

Wenn sich Angehörige um die Pflege kümmern, aber zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst zum Einsatz kommt, kann die sogenannte Kombinationspflege gewählt werden. Dabei wird Pflegegeld anteilig gezahlt – abhängig davon, wie viel des Sachleistungsbudgets bereits genutzt wurde.

Beispiel:

  • Pflegegrad 2 erlaubt 760 € Pflegesachleistungen

  • Davon werden 50 % durch den Pflegedienst abgerufen (380 €)
    → Dann stehen zusätzlich 50 % vom Pflegegeld (166 €) zu

💡 Vorteil: Sie kombinieren familiäre Unterstützung mit professioneller Pflege – flexibel & finanziell abgesichert.

Pflegegrad 2 – Einmalige & jährliche Leistungen auf einen Blick

Neben den monatlichen Leistungen unterstützt die Pflegeversicherung Personen mit Pflegegrad 2 auch mit jährlichen Zuschüssen und einmaligen Förderungen. Diese Hilfen greifen vor allem dann, wenn sich die Pflegesituation vorübergehend verändert oder das Wohnumfeld barrierefrei angepasst werden muss.

Jährliche Leistungen für besondere Pflegesituationen

Manche Herausforderungen in der Pflege treten nicht regelmäßig, sondern nur in bestimmten Lebenslagen auf – z. B. bei Krankheit der Pflegeperson oder nach einem Krankenhausaufenthalt. Dafür gibt es gezielte Unterstützungsangebote:

Verhinderungspflege – 1.612 €/Jahr

Wenn die pflegende Person ausfällt (etwa durch Urlaub oder Krankheit), können Sie eine Ersatzpflege in Anspruch nehmen – entweder zu Hause oder durch einen ambulanten Dienst.

  • Bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr

  • Voraussetzung: Mindestens 6 Monate Pflege im Vorfeld

  • Antrag erforderlich – vor Beginn bei der Pflegekasse stellen

Kurzzeitpflege – 1.774 €/Jahr

Bei plötzlichem Bedarf, etwa nach einem Klinikaufenthalt, übernimmt eine stationäre Einrichtung vorübergehend die Pflege.

  • Maximal 8 Wochen pro Jahr

  • Ideal für Übergangsphasen oder zur Entlastung von Angehörigen

💡 Kombinationsmöglichkeit

Nicht ausgeschöpfte Budgets lassen sich flexibel zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verschieben:

  • Bis zu 806 € aus der Verhinderungspflege können für Kurzzeitpflege genutzt werden

  • Sogar 100 % des Kurzzeitpflege-Restbudgets darf umgekehrt für Verhinderungspflege verwendet werden
    → So ergibt sich ein maximaler kombinierter Anspruch von bis zu 3.386 € jährlich

Einmalige Leistungen für Wohnanpassung & gemeinschaftliches Wohnen

Neben laufenden Unterstützungen bietet die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 2 auch einmalige finanzielle Hilfen, um die Lebenssituation dauerhaft zu verbessern:

🏡 Wohnraumanpassung – bis zu 4.000 € je Maßnahme

Wenn Umbauten nötig sind, um die Pflege zu Hause zu ermöglichen oder zu erleichtern, übernimmt die Pflegekasse einen Zuschuss – z. B. für:

  • den Einbau einer bodengleichen Dusche

  • das Anbringen von Haltegriffen oder Treppenliften

  • das Verbreitern von Türen oder andere barrierefreie Lösungen

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden.

👥 Pflege-Wohngemeinschaft (WG): Anschubfinanzierung bis 2.500 €/Person

Wer gemeinsam mit anderen Pflegebedürftigen eine ambulant betreute Wohngemeinschaft gründet, kann zusätzlich gefördert werden:

  • Bis zu 2.500 € pro Bewohner:in

  • Maximal 10.000 € pro WG

  • Kombinierbar mit dem Zuschuss zur Wohnraumanpassung, sofern bei allen ein Pflegegrad vorliegt

✅ Unser Tipp

Wenn sich die Pflege plötzlich ändert – etwa nach einem Klinikaufenthalt oder durch Überlastung pflegender Angehöriger – sorgen Kurzzeit- und Verhinderungspflege für schnelle Entlastung. Wer die Kombinationsmöglichkeiten clever nutzt, kann den finanziellen Spielraum deutlich erweitern.

Abrechnung & Hilfsmittelversorgung bei Pflegegrad 2

Was Sie wissen sollten – und wie es einfacher geht

Wer Pflegegrad 2 hat, profitiert von zahlreichen Leistungen. Doch wie läuft das eigentlich in der Praxis ab? Müssen Rechnungen eingereicht werden? Wer übernimmt den Papierkram? Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Abrechnung mit der Pflegekasse – einfach erklärt.

So funktioniert die Abrechnung mit der Pflegekasse

In vielen Fällen müssen Sie sich um nichts kümmern: Zugelassene Anbieter rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Das spart Zeit – und Sie müssen keine Formulare oder Quittungen sammeln.

Direktabrechnung ist möglich bei:

  • ambulanter Pflege durch einen Pflegedienst (Pflegesachleistungen)

  • Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen

  • stationärer Pflege im Pflegeheim

  • Hilfsmitteln wie Hausnotrufsystemen oder Pflegehilfsmitteln (wenn der Anbieter einen Versorgungsvertrag hat)

Wenn Sie selbst abrechnen – das sollten Sie beachten

Einige Leistungen, wie z. B. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, können auch eigenständig beschafft und dann bei der Pflegekasse abgerechnet werden. Das erfordert jedoch etwas Aufwand.

Wichtig für die Erstattung:

  • Nur zugelassene Produkte laut Hilfsmittelliste sind erstattungsfähig

  • Sie benötigen Originalbelege und vollständige Produktbezeichnungen

  • Die Kasse prüft Ihre Unterlagen und überweist den Betrag nachträglich

📦 Pflegehilfsmittel einfach liefern lassen – ohne Aufwand

Die monatliche Pflegehilfsmittelpauschale von bis zu 40 € steht allen Menschen mit Pflegegrad 2 zu. Statt selbst zu kaufen und Quittungen einzureichen, können Sie sich einfach von einem zugelassenen Anbieter beliefern lassen – zum Beispiel über unsere kostenlose Pflegebox.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Keine Zuzahlung – komplett von der Pflegekasse übernommen

  • Auswahl aus über 15 zugelassenen Pflegehilfsmitteln

  • Kein Papierkram – Antrag, Lieferung und Abrechnung übernehmen wir

  • Monatlich neue Lieferung direkt nach Hause

  • Sichere & hygienische Versorgung, auch bei kurzfristigem Bedarf

💡 Hinweis: Die Pflegehilfsmittelpauschale ist monatlich verfügbar – wird sie nicht genutzt, verfällt sie ersatzlos. Ein Antrag lohnt sich also auf jeden Fall!

Sie möchten sich vorab informieren?

Sie möchten wissen, wie die Antragstellung funktioniert? Dann nutzen Sie gern unser Kontaktformular oder fordern Sie Ihre Pflegebox direkt online an – einfach, schnell und zuzahlungsfrei.

Pflegegrad 2 – Entlastung für pflegende Angehörige

Pflege betrifft nie nur die betroffene Person – sondern oft auch das direkte Umfeld. Besonders wenn Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 zu Hause betreut werden, tragen Angehörige, Freunde oder Nachbarn einen großen Teil der Verantwortung. Die gute Nachricht: Die Pflegeversicherung bietet gezielte Unterstützung, um pflegende Personen finanziell, fachlich und organisatorisch zu entlasten.

Pflegegeld für private Pflegepersonen

Wer zu Hause gepflegt wird – ohne dauerhaft eingesetzten Pflegedienst – hat Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 332 € pro Monat. Dieses Geld wird zwar an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, dient jedoch oft als Anerkennung für Angehörige oder ehrenamtlich Helfende, die sich täglich kümmern.

Voraussetzungen für das Pflegegeld:

  • Die Pflege erfolgt im häuslichen Umfeld

  • Es ist kein professioneller Pflegedienst regelmäßig im Einsatz

💡 Das Pflegegeld kann frei genutzt werden – z. B. für Fahrtkosten, kleine Anschaffungen oder als Ausgleich für den zeitlichen Aufwand.

📘 Kostenlose Pflegekurse – Wissen, das entlastet

Pflegen ohne Vorerfahrung kann schnell überfordern. Deshalb bieten Pflegekassen und Wohlfahrtsverbände kostenlose Pflegekurse an – entweder vor Ort oder online.

Typische Inhalte:

  • Grundlagen der Körperpflege und sicheren Mobilisation

  • Rückenschonende Arbeitsweisen für die eigene Gesundheit

  • Kommunikation und Umgang mit Menschen mit Demenz

  • Eigene Überforderung frühzeitig erkennen und gegensteuern

📍 Die Kurse sind besonders hilfreich für pflegende Angehörige, die berufstätig sind oder erst kürzlich mit der Pflegesituation konfrontiert wurden.

Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI – Pflicht bei Pflegegeldbezug

Wer Pflegegeld erhält, ist verpflichtet, alle sechs Monate einen Beratungseinsatz durch eine Pflegefachkraft in Anspruch zu nehmen. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu stabilisieren und mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen.

Das bringt der Beratungseinsatz:

  • Fachliche Einschätzung zur aktuellen Pflegesituation

  • Tipps zur besseren Organisation & möglichen Entlastungsangeboten

  • Empfehlungen für eine eventuelle Pflegegrad-Höherstufung

Wichtig:
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig. Wird der Termin versäumt, kann das Pflegegeld reduziert oder gestrichen werden. In der Regel erfolgt eine schriftliche Erinnerung rechtzeitig vorab.

Unser Praxistipp für Angehörige

Gerade bei beginnender Pflegebedürftigkeit hilft es, sich frühzeitig über die eigenen Rechte & Pflichten zu informieren. Ein Pflegekurs oder eine gute Beratung kann enorm zur Entlastung beitragen – und schafft Sicherheit im Pflegealltag.

Unterstützung finden

Kompetente Beratung für die Pflege

Pflegebedürftigkeit bringt nicht nur körperliche Einschränkungen mit sich, sondern oft auch Unsicherheit: Welche Leistungen gibt es? Wo muss ich was beantragen? Wer hilft bei der Organisation? Gerade beim ersten Pflegegrad tauchen viele Fragen auf – doch Sie stehen nicht allein da.

Es gibt zahlreiche kostenfreie Beratungsangebote, die Pflegebedürftigen und Angehörigen zur Seite stehen – sowohl online als auch persönlich vor Ort.

📞 Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – Ihr gesetzlicher Anspruch

Sobald ein Pflegegrad beantragt wurde – oder sogar schon davor – haben Sie das Recht auf eine individuelle Pflegeberatung, organisiert durch die Pflegekasse. Diese Leistung ist kostenlos und gesetzlich vorgeschrieben.

Ziele der Beratung:

  • Unterstützung bei der Antragstellung

  • Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof

  • Erklärung aller Leistungen (Pflegegeld, Sachleistungen, Kombinationspflege usw.)

  • Hilfe bei der Organisation häuslicher Pflege & Entlastungsangebote

Die Beratung kann telefonisch, digital oder persönlich erfolgen – ganz nach Ihren Bedürfnissen.

📌 Wichtig: Die Pflegekasse ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung einen Termin zu vermitteln.

Pflegestützpunkte & Pflegeberater:innen vor Ort

In vielen Städten und Landkreisen gibt es sogenannte Pflegestützpunkte – neutrale Beratungsstellen, getragen von Pflegekassen, Kommunen oder Wohlfahrtsverbänden.

Hier erhalten Sie:

  • Hilfe bei der Antragsstellung und im Widerspruchsfall

  • Beratung zu Leistungsansprüchen & finanziellen Hilfen

  • Infos zu regionalen Pflegediensten, Alltagshelfern und Hilfsmitteln

📍 Den nächsten Pflegestützpunkt finden Sie über Ihre Pflegekasse oder Plattformen wie den „Pflegelotsen“ der Verbraucherzentrale.

Beratung ist nicht gleich Beratung: Zwei Formen im Vergleich

Viele verwechseln die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI mit dem Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI. Tatsächlich haben beide einen anderen Zweck – und können sich gut ergänzen:

Art der BeratungWann findet sie statt?Wofür ist sie gedacht?
Pflegeberatung (§ 7a SGB XI)Direkt nach Antragstellung oder im VorfeldHilfe bei Antrag, Pflegeorganisation, Leistungsübersicht
Beratungseinsatz (§ 37.3 SGB XI)Alle 6 Monate bei PflegegeldbezugQualitätssicherung & fachliche Begleitung der häuslichen Pflege

🧩 Tipp: Besonders bei komplexen oder sich verändernden Pflegesituationen kann es sinnvoll sein, beide Angebote zu nutzen.

Weitere Ansprechpartner & verlässliche Hotlines

Neben den Pflegekassen gibt es auch überregionale Einrichtungen, die Orientierung und Unterstützung bieten:

  • Bürgertelefon Pflege (Bundesministerium für Gesundheit)
    📞 030 / 340 60 66-02
    🕗 Mo–Mi: 8–16 Uhr · Do: 8–18 Uhr · Fr: 8–12 Uhr
    📧 gehoerlos@bmg.bund.de (für hörgeschädigte Menschen)

  • Online-Informationsportale:

    • Pflegewegweiser NRW

    • Deutsche Alzheimer Gesellschaft

    • Weisse Liste – Pflegeheimfinder

    • BIVA Pflegeschutzbund

  • Krankenkassen-Websites:
    Viele bieten inzwischen digitale Pflegeassistenten, Chatberatung, Checklisten und Downloadmaterialien zur Orientierung.

Mehr erfahren?

Sie möchten mehr über die verschiedenen Pflegegrade und ihre jeweiligen Leistungen erfahren? Auf unserer Übersichtsseite zum Pflegegrad finden Sie alle wichtigen Informationen im direkten Vergleich – kompakt und verständlich erklärt.