MDK-Gutachten: Ablauf, Vorbereitung & wichtige Tipps für Ihren Pflegegrad
Inhaltsverzeichnis
Wenn ein Angehöriger plötzlich mehr Unterstützung im Alltag benötigt, stehen Pflegebedürftige und Familien oft vor einer entscheidenden Frage: Bekommen wir einen Pflegegrad und wenn ja, welchen? Genau darüber entscheidet das MDK-Gutachten (heute: Medizinischer Dienst, früher MDK – Medizinischer Dienst der Krankenversicherung).
Viele Betroffene berichten, wie belastend diese Situation sein kann: der Druck, nichts „falsch“ zu machen, die Angst, dass der tatsächliche Unterstützungsbedarf nicht richtig erkannt wird, oder die Unsicherheit darüber, wie der Begutachtungstermin abläuft. Gleichzeitig ist das Pflegegutachten nach SGB XI die zwingende Grundlage, um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten von Pflegegeld über Verhinderungspflege bis hin zu zuzahlungsfreie Pflegehilfsmitteln wie der Pflegebox von Auxiliapflege.
Als erfahrene Experten für Pflegehilfsmittel wissen wir, wie wichtig eine transparente, korrekte und gut verstandene MDK-Begutachtung ist. Wir erklären Ihnen fachlich fundiert, aber leicht verständlich jeden Schritt, geben Ihnen alltagsnahe Beispiele, zeigen typische Fragen aus dem Gutachtergespräch und helfen Ihnen, sich optimal vorzubereiten, damit Sie den Pflegegrad erhalten, der wirklich zur Lebenssituation passt.
Was ist ein MDK-Gutachten?
Ein MDK-Gutachten ist die offizielle Bewertung der Pflegebedürftigkeit nach den gesetzlichen Vorgaben des § 18 SGB XI.
Für gesetzlich Versicherte führt der Medizinische Dienst (MD) die Pflegebegutachtung durch. Für privat Versicherte übernimmt dies MEDICPROOF der Ablauf ist jedoch nahezu identisch.
Das Gutachten stellt fest:
Ob Pflegebedürftigkeit vorliegt
Welcher Pflegegrad vergeben wird (1–5)
Welche körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen bestehen
Wie hoch der tatsächliche Unterstützungsbedarf im Alltag ist
Die Begutachtung erfolgt entweder zu Hause, im Pflegeheim oder (seltener) per Videobegutachtung, sofern dies möglich und sinnvoll ist.
Wann wird ein MDK-Gutachten notwendig?
Ein MDK-Gutachten wird immer dann durchgeführt, wenn die Pflegekasse prüfen muss, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad angemessen ist. Das betrifft vor allem folgende Situationen:
Erstantrag auf einen Pflegegrad
Beantragung einer Höherstufung, wenn sich der Zustand verschlechtert hat
Regelmäßige Überprüfungen, besonders bei Pflegegrad 1–3
Unklarheiten oder Zweifel an der Pflegebedürftigkeit
Diese Begutachtung soll sicherstellen, dass der tatsächliche Unterstützungsbedarf korrekt eingeschätzt wird und Betroffene die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen.
Praxisbeispiel:
Frau S., 79 Jahre, lebt allein und hat zunehmend Schwierigkeiten beim Ankleiden und Duschen. Ihre Tochter stellt deshalb einen Pflegegrad-Antrag. Der Medizinische Dienst prüft beim Hausbesuch, welche Tätigkeiten Frau S. noch selbstständig ausführen kann und wo dauerhaft Hilfe erforderlich ist. Auf diese Einschätzung stützt sich später die Entscheidung der Pflegekasse.
Ablauf der MDK-Begutachtung
Der Ablauf des MDK-Gutachten lässt sich in drei simple Schritte aufteilen:1. Terminankündigung
Der MD meldet sich schriftlich und häufig zusätzlich telefonisch. Sie können den Termin verschieben, wenn wichtige Gründe vorliegen.
2. Prüfung der Unterlagen
Der Gutachter sichtet bereits vorab:
-
ärztliche Befunde
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Krankenhausberichte
-
Medikamentenpläne
-
ggf. Pflegedokumentation
3. Begutachtung vor Ort
Der Termin dauert etwa 45–90 Minuten. Der Gutachter beurteilt sechs gesetzlich definierte Bereiche:
Modul 1: Mobilität in Alltagssituationen
Beispiele:
Treppensteigen
Positionswechsel im Bett
Fortbewegen in der Wohnung
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Beispiele:
Orientierung zu Zeit und Ort
Verstehen von Aufforderungen
Erkennen von Risiken
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Beispiele:
nächtliche Unruhe
Aggressivität aufgrund von Demenz
Angstzustände
Modul 4: Selbstversorgung
Beispiele:
Körperpflege
Ernährung
Toilettengänge
Dieses Modul fließt prozentual am stärksten in den Pflegegrad ein.
Modul 5: Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
Beispiele:
Medikamentengabe
Wundversorgung
Injektionen
Modul 6: Gestaltung des Alltags
Beispiele:
Tagesstruktur
soziale Interaktion
Teilnahme am Leben
4. Alltagsbeobachtung
Der Gutachter lässt sich Situationen praktisch zeigen – etwa das Aufstehen vom Stuhl oder den Gang ins Bad.
5. Gespräch mit Angehörigen
Angehörige sollten anwesend sein, denn sie kennen den Alltag am besten.
6. Abschlussbericht
Der Gutachter erstellt ein schriftliches Pflegegutachten mit Pflegegrad-Empfehlung.
7. Entscheidung der Pflegekasse
Die Pflegekasse bestätigt in der Regel das Gutachten und sendet Ihren Pflegegrad-Bescheid.
Vorbereitung auf den MDK-Termin (inkl. Checkliste)
Viele Pflegegrade fallen zu niedrig aus, weil Hilfebedarf nicht vollständig gezeigt oder benannt wird. Eine gute Vorbereitung macht einen enormen Unterschied.
Typische Fehler, die Sie vermeiden sollten
Situationen „schöner darstellen“ als sie sind
Schmerzen oder Ängste verharmlosen („Geht schon irgendwie“)
Kompensation durch Angehörige nicht erwähnen
Alltagshilfen wie Haltegriffe als „Unabhängigkeit“ auslegen
Praxisbeispiel
Herr L., 82, rutscht beim Duschen oft aus. Seine Tochter hilft heimlich beim Gutachten sagt er aus Stolz, „es geht noch alleine“. Der Gutachter erhält einen völlig falschen Eindruck der Pflegegrad fällt zu niedrig aus.
Checkliste für die optimale Vorbereitung
Vor dem Termin:
Pflegetagebuch führen (mind. 7–14 Tage)
Medikamentenplan bereithalten
Arztberichte sammeln
Hilfsmittel-Liste notieren (Rollator, Pflegebett etc.)
Wichtige Veränderungen seit letztem Gutachten dokumentieren
Während des Termins:
Nichts beschönigen – Realität zeigen
Angehörige sprechen lassen, wenn Betroffene sich überschätzen
Gutachter aktiv auf Probleme hinweisen
Stürze, Orientierungsprobleme oder Vergesslichkeit benennen
Nach dem Termin:
Gutachten prüfen
Bei Fehlern sofort Widerspruch einlegen
Bewertungskriterien und Pflegegrade
Der MD vergibt Punkte in den sechs Modulen. Daraus ergibt sich ein Gesamtwert, der den Pflegegrad bestimmt:
| Pflegegrad | Punkte | Beschreibung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5–<27 | geringe Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 2 | 27–<47,5 | erhebliche Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 3 | 47,5–<70 | schwere Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 4 | 70–<90 | schwerste Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 5 | 90–100 | schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
Der Pflegegrad entscheidet über Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Hilfsmittelversorgung und weitere Unterstützungen.
Nach dem Gutachten: Was nun?
Sie erhalten:
das vollständige Pflegegutachten
den Bescheid über den Pflegegrad
Stimmen die Angaben? Wenn nicht, können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.
Viele Betroffene berichten, dass besonders folgende Punkte falsch eingeschätzt werden:
nächtliche Unruhe
Sturzrisiko
psychische Belastungen
Demenzsymptome
tatsächlicher Aufwand der Angehörigenpflege
Sprechen Sie uns gerne an wir erklären Ihnen die relevanten Passagen im Gutachten.
Widerspruch gegen das MDK-Gutachten
Ein Widerspruch lohnt sich, wenn:
der Pflegegrad zu niedrig erscheint
der tatsächliche Hilfebedarf unvollständig abgebildet wurde
wichtige medizinische Befunde nicht berücksichtigt wurden
Ablauf des Widerspruchs
Fristgerecht Widerspruch einlegen
Begründung nachreichen (Pflegetagebuch, ärztliche Atteste, Beispiele aus dem Alltag)
Die Pflegekasse beauftragt eine Zweitbegutachtung
Wichtig: Viele Pflegegrade werden nach Widerspruch nach oben korrigiert.
Unterstützung im Pflegealltag: Die Pflegebox
Wenn ein Pflegegrad (Egal ob Pflegegrad 1 oder 5) vorliegt, haben Pflegebedürftige Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegeboxen mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI – bis zu 42 € monatlich.
Wir übernehmen:
- die komplette Abrechnung mit der Pflegekasse
- die automatische monatliche Lieferung
- den Versand ohne Kosten für Sie
Keine Vertragsbindung, jederzeit kündbar.
Gerade nach einem MDK-Gutachten wird deutlich, wie wichtig kleine Hilfen im Alltag sind, um Angehörige zu entlasten und pflegebedürftige Menschen sicher zu versorgen.