Pflegeratgeber
Ihr Begleiter durch die Welt der Pflege
Die Pflege eines Angehörigen stellt viele Menschen vor neue Herausforderungen – emotional, organisatorisch und gesetzlich. Unser Pflegeratgeber auf auxiliapflege.de möchte Ihnen helfen, komplexe Themen verständlich zu machen. Hier finden Sie kompakte, hilfreiche Informationen – von der ersten Orientierung bis zur langfristigen Pflegeplanung.
Ob Pflegegrad, Pflegeformen oder Leistungen der Pflegeversicherung: Wir erklären die wichtigsten Themen, klar, praxisnah und mit Blick auf die Realität pflegender Angehöriger.
Inhaltsverzeichnis
Was genau bedeutet Pflege?
Pflege umfasst mehr als nur körperliche Unterstützung. Sie hilft Menschen, die durch Alter, Krankheit oder Behinderung in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, dabei, ein möglichst selbstbestimmtes und würdevolles Leben zu führen.
Dazu gehören:
Körperliche Hilfe (z. B. beim Waschen, Anziehen, Essen)
Emotionale Begleitung (z. B. bei Einsamkeit oder Angst)
Soziale Teilhabe (z. B. Gespräche, Aktivitäten, Kontakte)
Medizinische Unterstützung (z. B. Medikamentengabe oder Wundversorgung)
Pflege ist also immer ganzheitlich – sie stärkt den Menschen körperlich, seelisch und sozial.
Warum die Zahl der Pflegebedürftigen weiter wächst
Immer mehr Menschen benötigen pflegerische Unterstützung. Laut Statistischem Bundesamt waren 2021 in Deutschland bereits über 4,1 Millionen Menschen pflegebedürftig – Tendenz steigend. Das hat verschiedene Ursachen:
Längere Lebenserwartung
Zunahme altersbedingter Erkrankungen
Höheres Bewusstsein für Pflegebedürftigkeit
Mehr Anträge durch informierte Angehörige
Diese Entwicklung stellt Familien, Pflegeeinrichtungen und das Gesundheitssystem gleichermaßen vor große Aufgaben.
Wer übernimmt die Pflege?
Pflege wird heute auf ganz unterschiedliche Weise organisiert – oft sogar im Zusammenspiel mehrerer Beteiligter:
Angehörige: Sie übernehmen rund 80 % der Pflegeleistungen zu Hause, oft ohne professionelle Unterstützung.
Ambulante Pflegedienste: Kommen ins Haus und übernehmen medizinische oder pflegerische Aufgaben.
Stationäre Einrichtungen: Betreuen Menschen, die eine umfassende Rund-um-die-Uhr-Versorgung benötigen.
Die passende Pflegeform hängt dabei immer vom individuellen Pflegegrad, dem Gesundheitszustand und den familiären Möglichkeiten ab.
Warum Pflege heute mehr Aufmerksamkeit verdient
Früher war Pflege oft ein Tabuthema – heute ist sie ein zentrales gesellschaftliches Anliegen. Das liegt an mehreren Entwicklungen:
Die Bevölkerung wird älter – der Pflegebedarf wächst.
Pflegende Angehörige informieren sich aktiver und früher.
Reformen (z. B. Pflegegrade, Entlastungsleistungen) machen den Zugang einfacher.
Pflege ist also nicht nur eine private Herausforderung, sondern auch ein Thema, das uns alle betrifft – als Gesellschaft, als Familie, als Einzelperson.
Pflegeformen & Versorgungswege: Wo und wie Pflege stattfinden kann
Wenn Angehörige oder Betroffene vor der Herausforderung stehen, eine geeignete Pflegelösung zu finden, stellt sich schnell die Frage: Welche Möglichkeiten gibt es eigentlich?
In Deutschland stehen verschiedene Pflegearten und Versorgungsformen zur Verfügung, die individuell angepasst werden können – abhängig vom gesundheitlichen Zustand, Pflegegrad, der Wohnsituation und den Wünschen der pflegebedürftigen Person.
💡 Wichtig zu wissen: Was ist der Unterschied?
Pflegearten beschreiben die Art der Unterstützung – zum Beispiel körperbezogene Pflege, medizinische Behandlung oder eine dauerhafte Betreuung.
Versorgungsformen legen fest, wo die Pflege erfolgt – etwa in der eigenen Wohnung, in einer Pflegeeinrichtung oder teilstationär.
Versorgungsformen im Überblick
👨👩👧 Häusliche und ambulante Pflege
Die meisten pflegebedürftigen Menschen in Deutschland – rund 80 % – werden im häuslichen Umfeld betreut. Oft übernehmen Angehörige die Versorgung, ergänzt durch ambulante Pflegedienste.
Vorteile auf einen Blick:
🏡 Vertraute Umgebung: Pflegebedürftige bleiben in ihrem gewohnten Zuhause.
👪 Familiäre Unterstützung: Angehörige leisten zentrale Pflegeaufgaben.
💶 Finanzielle Hilfen: Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag entlasten Pflegehaushalte.
Ambulante Dienste ergänzen die familiäre Pflege, z. B. mit Hilfe bei der Körperpflege, Wundversorgung oder hauswirtschaftlicher Unterstützung. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
🏘️ Pflege in gemeinschaftlichen Wohnformen
Neben der Pflege im eigenen Zuhause bieten sich alternative Wohnmodelle an, die soziale Einbindung und Pflege kombinieren:
Mehrgenerationenhäuser: Verschiedene Altersgruppen leben zusammen, unterstützen sich gegenseitig und profitieren vom Miteinander.
Senioren-WGs: Besonders für Menschen mit leichtem bis mittlerem Pflegebedarf geeignet, die ihren Alltag gemeinsam gestalten möchten.
✔️ Ambulante Pflege ist flexibel integrierbar
✔️ Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen
✔️ Zusätzlich: Wohngruppenzuschuss von 224 € monatlich möglich
🕑 Teilstationäre Pflege – Tagsüber oder nachts gut versorgt
Wenn Angehörige tagsüber oder nachts Entlastung brauchen, kommt die teilstationäre Pflege ins Spiel. Diese Form verbindet professionelle Betreuung mit dem Verbleib in der eigenen Wohnung.
Unterschieden wird zwischen:
🕐 Tagespflege: Pflegebedürftige verbringen den Tag in einer Einrichtung, abends geht es zurück nach Hause.
🌙 Nachtpflege: Unterstützung in den Nachtstunden, z. B. bei Schlafstörungen oder Demenz.
💡 Pflegegrad 2 bis 5 erforderlich
💡 Finanzierung durch die Pflegekasse anteilig möglich
🏥 Vollstationäre Pflege – umfassende Betreuung rund um die Uhr
Wenn die häusliche Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann, bieten Pflegeeinrichtungen eine dauerhafte Betreuung durch geschultes Fachpersonal.
Diese Einrichtungen stehen zur Wahl:
👵 Alten- und Seniorenheime: Für ältere Menschen mit geringen Hilfebedarfen – auch ohne Pflegegrad.
🛏️ Pflegeheime: Intensive Betreuung bei erhöhtem Pflegebedarf (Pflegegrad 2–5).
🕊️ Hospize: Spezialisierte Einrichtungen für Sterbebegleitung mit medizinischer und psychologischer Unterstützung.
🏘️ Betreutes Wohnen: Kombination aus Eigenständigkeit und optionaler Pflegeunterstützung bei Bedarf.
💶 Die Pflegekasse übernimmt abhängig vom Pflegegrad einen Teil der Pflegekosten. Den Eigenanteil können Bewohner ggf. durch Grundsicherung im Alter finanzieren.
Pflegearten im Überblick – Wie wird gepflegt?
Pflege ist nicht gleich Pflege – je nach Bedarf, Dauer und Lebenssituation kommen unterschiedliche Pflegearten zum Einsatz. Im Gegensatz zu Versorgungsformen (z. B. stationär oder ambulant) geht es hier um die Art der Leistungen, die erbracht werden – von kurzfristiger Überbrückung bis hin zur dauerhaften Rundum-Betreuung.
24-Stunden-Pflege – Unterstützung rund um die Uhr im eigenen Zuhause
Bei der 24-Stunden-Betreuung wohnt eine Pflegekraft dauerhaft im Haushalt der pflegebedürftigen Person. Sie übernimmt sowohl pflegerische Aufgaben als auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie Kochen, Putzen oder Einkäufe.
Typische Merkmale:
💬 Persönliche Betreuung über Tag und Nacht
🏡 Pflege im vertrauten Umfeld, ohne Ortswechsel
🌍 Betreuung häufig durch ausländische Fachkräfte
💶 Finanzierung über Pflegegeld, Entlastungsbetrag & private Mittel
Diese Betreuungsform eignet sich besonders für Menschen mit einem hohen Pflegebedarf, die weiterhin zu Hause leben möchten – etwa bei Demenz, Immobilität oder nach schweren Erkrankungen.
Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege – Temporäre Hilfe in besonderen Situationen
Beide Leistungen entlasten pflegende Angehörige und sorgen dafür, dass Versorgung auch bei Ausfall der Hauptpflegeperson oder in Übergangsphasen gesichert bleibt.
⏳ Kurzzeitpflege
Pflege erfolgt stationär – z. B. im Pflegeheim
Bis zu 8 Wochen pro Jahr möglich
Geeignet nach Krankenhausaufenthalten oder bei kurzfristig erhöhtem Pflegebedarf
👥 Verhinderungspflege
Pflege zu Hause durch eine Ersatzperson (z. B. Verwandte, Freunde, Pflegekräfte)
Bis zu 6 Wochen pro Jahr
Nutzt man oft bei Urlaub, Krankheit oder Erschöpfung der Hauptpflegeperson
💡 Gut zu wissen: Beide Leistungen lassen sich unter bestimmten Bedingungen kombinieren, um die Pflege flexibel zu sichern. Pflegegrad 2 oder höher ist Voraussetzung.
Langzeitpflege – Dauerhafte Versorgung bei schwerer Pflegebedürftigkeit
Wenn Menschen dauerhaft auf umfassende Hilfe angewiesen sind, spricht man von Langzeitpflege. Diese erfolgt meist stationär – im Pflegeheim oder Seniorenstift – kann aber auch im häuslichen Umfeld durch ambulante Dienste organisiert werden.
Geeignet für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5
Umfasst körperliche Pflege, Betreuung, medizinische Maßnahmen & Alltagsbegleitung
Fokus liegt auf Stabilität, Sicherheit und sozialer Teilhabe
Palliativversorgung – Würdevolles Leben in der letzten Lebensphase
Die Palliativpflege richtet sich an Menschen mit unheilbaren Krankheiten. Ziel ist nicht Heilung, sondern die Linderung von Beschwerden, Erhalt der Lebensqualität und Begleitung im Sterbeprozess.
Besonderheiten:
Einsatz im Hospiz, zu Hause oder in Klinik
Fokus auf Schmerztherapie, emotionale Unterstützung & spirituelle Begleitung
Interdisziplinäre Teams aus Ärzten, Pflegekräften, Seelsorgern & Psychologen
💡 Palliativversorgung kann bereits in frühen Phasen einer Erkrankung beginnen und ist nicht nur auf die letzten Tage beschränkt.
Pflegeleistungen – Finanzielle Unterstützung im Pflegealltag
Pflegebedürftigkeit stellt Familien vor enorme Herausforderungen – organisatorisch, emotional und finanziell. Damit die Pflege dennoch gelingt, stellt die Pflegeversicherung ein umfangreiches Leistungspaket bereit. Diese Pflegeleistungen sorgen dafür, dass notwendige Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird – individuell, entlastend und lebensnah.
Was zählt zu Pflegeleistungen?
Pflegeleistungen umfassen alle von der Pflegeversicherung bereitgestellten finanziellen Mittel, Sachleistungen und Hilfsmittel, die Pflegebedürftige bei ihrer täglichen Versorgung unterstützen – unabhängig davon, ob die Pflege zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder stationären Einrichtung erfolgt.
Welche Leistungen in welchem Umfang genutzt werden können, hängt vom Pflegegrad ab. Je höher der Unterstützungsbedarf, desto umfangreicher die Ansprüche.
Pflegegeld – Für Angehörige, die selbst pflegen
Wer auf familiäre Hilfe setzt, erhält monatliches Pflegegeld, das frei zur Deckung der Pflegeaufwände verwendet werden kann.
Auszahlung erfolgt direkt an den Pflegebedürftigen
Voraussetzung: Pflege erfolgt im häuslichen Umfeld
Betrag abhängig vom Pflegegrad
Beispiel: Pflegegrad 2 = 332 € pro Monat (Stand 2025)
Pflegesachleistungen – Für professionelle Hilfe zu Hause
Pflegesachleistungen kommen dann zum Einsatz, wenn ambulante Pflegedienste pflegerische Aufgaben übernehmen:
Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität u. v. m.
Kombination mit Pflegegeld möglich (→ Kombinationsleistung)
Höhe abhängig vom Pflegegrad
Pflegehilfsmittel – Monatliches Hilfspaket
Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine monatliche Pauschale für Produkte des täglichen Pflegebedarfs:
✅ Einmalhandschuhe
✅ Desinfektionsmittel
✅ Bettschutzeinlagen
✅ Schutzschürzen
✅ Mundschutz
💡 42 € pro Monat ab Pflegegrad 1 (Stand 2025) – bequem per Versand lieferbar direkt über unseren Pflegebox-Konfigurator!
Wohnumfeld verbessern – Zuschüsse für Barrierefreiheit
Um das eigene Zuhause pflegegerecht zu gestalten, können bauliche Maßnahmen finanziell gefördert werden:
🚪 Türverbreiterung für Rollator oder Rollstuhl
🛗 Einbau eines Treppenlifts
🚿 Umbau des Bades oder barrierefreie Küchenelemente
💶 Bis zu 4.180 € je Maßnahme (Stand 2025) – Antrag bei der Pflegekasse erforderlich.
Entlastungsbetrag – Flexible Hilfe für den Alltag
Zur Unterstützung im Pflegealltag können alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 einen monatlichen Entlastungsbetrag nutzen:
131 € monatlich (Stand 2025)
Einsetzbar für haushaltsnahe Dienste, Alltagsbegleiter, Gruppenangebote
Zweckgebunden, aber flexibel in der Ausgestaltung
Ambulante Wohngruppen – Gemeinschaftlich leben, individuell unterstützt
Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben, erhalten einen Wohngruppenzuschlag:
224 €/Monat zusätzlich zu anderen Leistungen
Voraussetzung: mind. 3 pflegebedürftige Bewohner
Ziel: Selbstbestimmtes Leben mit ambulanter Unterstützung
Kombinationsleistungen – Pflege individuell aufteilen
Wenn Angehörige und ambulante Dienste gemeinsam pflegen, lassen sich Geld- und Sachleistungen kombinieren:
Pflegegeld & Sachleistungen anteilig nutzen
Flexible Verteilung je nach Umfang der jeweiligen Pflege
Abrechnung erfolgt monatlich durch die Pflegekasse
Pflegeunterstützungsgeld – Hilfe in Notsituationen
Wenn ein naher Angehöriger plötzlich zum Pflegefall wird, springt das Pflegeunterstützungsgeld ein:
Bis zu 10 Tage Lohnersatzleistung
Antrag über die Krankenkasse
Gilt für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer & teilweise für Selbstständige
Ermöglicht kurzfristige Freistellung bei akutem Pflegebedarf
Wichtig zu wissen: Der Pflegegrad bestimmt die Leistungen
Die Art und Höhe der Pflegeleistungen hängen direkt vom individuellen Pflegegrad ab. Je größer die Einschränkungen im Alltag, desto mehr finanzielle und organisatorische Unterstützung stellt die Pflegekasse bereit.
Damit Leistungen gewährt werden können, ist ein offizieller Antrag bei der Pflegekasse nötig. Grundlage für die Entscheidung bildet eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder durch Medicproof (bei Privatversicherten).
✅ Ihre Checkliste: So erhalten Sie Pflegeleistungen
Ein strukturierter Ablauf hilft, alle Möglichkeiten auszuschöpfen:
Pflegegrad beantragen – direkt bei der Pflegekasse
Begutachtung wahrnehmen – Termin mit dem Medizinischen Dienst vorbereiten
Bescheid abwarten – die Pflegekasse informiert über Pflegegrad & Leistungen
Pflegeform wählen – Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombination
Pflegehilfsmittel regelmäßig beantragen – z. B. direkt bei auxiliapflege.de
Entlastungsleistungen aktivieren – für Betreuung, Haushalt oder Tagespflege
Wohnumfeld prüfen – Fördermittel für Umbauten beantragen, z. B. Treppenlift
💡 Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten – viele Leistungen können rückwirkend ab Antragstellung gewährt werden!
Pflege rechtlich verstehen: Grundlagen & Definitionen
Pflegebedürftigkeit betrifft viele – manchmal plötzlich, manchmal schleichend. Um Betroffenen und Angehörigen in solchen Situationen verlässliche Unterstützung zu bieten, stützt sich die Pflege in Deutschland auf ein starkes gesetzliches Fundament.
Was regelt das Pflegerecht?
Die gesetzlichen Grundlagen für Pflege sind im Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) zu finden. Es bildet den rechtlichen Rahmen für alles, was mit Pflege zu tun hat – von der Definition bis hin zu konkreten Ansprüchen:
Wer erhält Leistungen bei Pflegebedarf?
Welche Angebote stellt die Pflegeversicherung bereit?
Welche Möglichkeiten bestehen für häusliche und stationäre Pflegeformen?
Welche Rolle spielen Angehörige und Pflegedienste?
💡 Wichtig zu wissen: Das Gesetz ist kein starres Konstrukt – es wird regelmäßig angepasst, zuletzt durch große Reformen 2017 (Pflegegrade) und neue Leistungsverbesserungen 2025.
Wer gilt als pflegebedürftig?
Als pflegebedürftig gelten Menschen, deren körperliche, geistige oder psychische Selbstständigkeit für mindestens sechs Monate deutlich eingeschränkt ist – so stark, dass sie im Alltag dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind.
Beispiele dafür sind:
Körperliche Erkrankungen: etwa nach Operationen, bei Lähmungen oder chronischen Schmerzen
Geistige Einbußen: z. B. Demenz, Alzheimer oder Verwirrtheit im Alter
Psychische Leiden: wie Depressionen oder Angststörungen mit Auswirkungen auf Alltagsfähigkeiten
💡 Wichtig: Pflegebedürftigkeit entsteht nicht immer abrupt – sie kann sich allmählich entwickeln und ist oft nicht sofort sichtbar.
Wie läuft die Begutachtung ab?
Ob und in welchem Grad Pflegebedürftigkeit vorliegt, wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) oder – bei Privatversicherten – durch Medicproof festgestellt.
Die Begutachtung erfolgt nach einem standardisierten Verfahren und beurteilt die Selbstständigkeit der betroffenen Person in sechs verschiedenen Bereichen:
Mobilität: Wie gut gelingt das Aufstehen, Bewegen in der Wohnung oder Treppensteigen?
Kognitive Fähigkeiten: Erkennt die Person Zeit, Ort, Menschen? Kann sie sich klar äußern?
Psychische Herausforderungen: Gibt es auffälliges Verhalten, wie nächtliche Unruhe oder starke Ängste?
Selbstversorgung: Wie gut klappt das Waschen, Anziehen, Essen?
Medizinischer Umgang: Kommt die Person mit Medikamenten, Hilfsmitteln oder Therapien zurecht?
Alltagsleben & Sozialkontakt: Kann sie ihren Tagesablauf noch strukturieren, soziale Kontakte aufrechterhalten?
💡 Gut zu wissen: Aus allen sechs Bereichen wird ein Punktwert zwischen 0 und 100 berechnet. Je nach Ergebnis wird ein Pflegegrad von 1 bis 5 vergeben.
Die Pflegegrade im Überblick
Seit der Pflegereform 2017 bilden die Pflegegrade 1 bis 5 das zentrale Bewertungssystem für Pflegebedürftigkeit in Deutschland. Sie ersetzen die früheren Pflegestufen und richten sich nicht nach dem Zeitaufwand der Pflege, sondern nach dem Grad der Selbstständigkeit. Je höher der Pflegegrad, desto umfassender ist der Unterstützungsbedarf – und desto mehr Leistungen stellt die Pflegekasse bereit.
| Pflegegrad | Punktbereich (Begutachtung) | Kurzbeschreibung | Typische Merkmale |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 – unter 27 Punkte | Geringe Einschränkungen | Leichte Gangunsicherheit, gelegentliche Hilfestellung im Alltag |
| Pflegegrad 2 | 27 – unter 47,5 Punkte | Erhebliche Beeinträchtigung | Regelmäßige Unterstützung bei Körperpflege, Medikamenteneinnahme |
| Pflegegrad 3 | 47,5 – unter 70 Punkte | Schwere Beeinträchtigung | Täglicher Pflegebedarf, körperliche Einschränkungen, Hilfe bei fast allen Aufgaben |
| Pflegegrad 4 | 70 – unter 90 Punkte | Sehr schwere Beeinträchtigung | Umfassende Pflege notwendig, häufige Hilfe tagsüber und nachts |
| Pflegegrad 5 | 90 – 100 Punkte | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | Rund-um-die-Uhr-Betreuung, z. B. bei vollständiger Immobilität oder künstlicher Beatmung |
🛡️ Rechte von Pflegebedürftigen – Das steht Ihnen zu
Pflegebedürftige Menschen haben in Deutschland einen gesetzlich verankerten Anspruch auf vielfältige Unterstützung – sowohl finanziell als auch organisatorisch. Diese Rechte sollen sicherstellen, dass jeder Mensch auch bei Pflegebedarf ein selbstbestimmtes, würdiges Leben führen kann.
Zu den wichtigsten Rechten gehören:
✅ Finanzielle Leistungen
Pflegebedürftige erhalten – je nach Pflegegrad – unter anderem:
Pflegegeld zur freien Verfügung bei häuslicher Pflege durch Angehörige
Pflegesachleistungen durch professionelle ambulante Dienste
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, z. B. Einmalhandschuhe oder Schutzunterlagen
Zuschüsse für notwendige Umbaumaßnahmen im Wohnumfeld
✅ Entlastung pflegender Angehöriger
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Leistungen, die auch ihre pflegenden Bezugspersonen entlasten:
Verhinderungspflege (z. B. im Krankheitsfall der Pflegeperson)
Kurzzeitpflege (z. B. nach Klinikaufenthalt)
Tages- und Nachtpflege (teilstationär)
✅ Pflegeberatung – kostenfrei & individuell
Pflegekassen sind verpflichtet, eine unabhängige Beratung anzubieten. Diese kann telefonisch, zu Hause oder an sogenannten Pflegestützpunkten erfolgen. Inhalte sind u. a.:
Leistungsansprüche
Pflegeorganisation
Hilfsangebote vor Ort
✅ Förderung des Wohnumfelds
Notwendige bauliche Anpassungen, wie der Einbau eines Treppenlifts oder eines barrierefreien Badezimmers, können mit bis zu 4.180 € bezuschusst werden (Stand 2025).
✅ Wahlfreiheit bei Versorgungsform und Wohnort
Pflegebedürftige dürfen entscheiden, wie und wo sie gepflegt werden möchten – ob zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder stationär im Heim. Auch Kombinationsmodelle sind möglich.
💡 Wichtig zu wissen: Die Inanspruchnahme dieser Rechte setzt in der Regel einen anerkannter Pflegegrad und einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse voraus. Lassen Sie sich bei Bedarf frühzeitig beraten – denn wer gut informiert ist, kann Pflege deutlich besser planen.
Hilfestellung für die Pflege
Der Einstieg in ein Pflegearrangement bringt viele Herausforderungen mit sich – organisatorisch, emotional und im täglichen Ablauf. Umso wichtiger ist es, frühzeitig auf verlässliche Informationen und praktische Unterstützung zurückgreifen zu können. Zwei zentrale Hilfsmittel möchten wir Ihnen hier vorstellen:
Pflegeberatung – Gut begleitet von Anfang an
Die Pflegeberatung ist ein gesetzlich verankertes, kostenfreies Angebot für alle Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Sie hilft dabei, sich im komplexen System der Pflegeleistungen zurechtzufinden – und das bereits vor der Antragstellung.
Wobei eine Pflegeberatung konkret unterstützen kann:
✅ Einschätzung des Pflegebedarfs und Wahl der passenden Versorgungsform
✅ Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen (z. B. für Pflegegrad, Hilfsmittel oder Wohnraumanpassung)
✅ Aufzeigen von regionalen Unterstützungsangeboten und Entlastungsleistungen
✅ Planung der häuslichen Pflege – gemeinsam mit Angehörigen
📍 Beratungsstellen finden Sie bei den Pflegekassen, in Pflegestützpunkten vor Ort oder über digitale Angebote. Bei privaten Dienstleistern können Kosten anfallen.
Das Pflegetagebuch – Pflegeaufwand transparent machen
Ein Pflegetagebuch hilft dabei, den täglichen Unterstützungsbedarf strukturiert zu dokumentieren. Es liefert nicht nur eine Grundlage für die Pflegebegutachtung, sondern auch einen besseren Überblick über die tatsächliche Belastung im Alltag.
Warum das Pflegetagebuch so hilfreich ist:
✅ Dokumentiert genau, welche Hilfe wann und wie oft geleistet wird
✅ Unterstützt bei der Beurteilung durch den Medizinischen Dienst (MD)
✅ Stärkt die Argumentation bei Anträgen oder Widersprüchen
✅ Entlastet Angehörige bei der Organisation und Kommunikation
📝 Tipp: Notieren Sie regelmäßig Unterstützungsleistungen wie Hilfe beim Anziehen, Essen, Medikamentengabe oder nächtliche Betreuung.
💙 auxiliapflege – Ihr Partner in der häuslichen Pflege
Wir von auxiliapflege unterstützen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dabei, die tägliche Pflege zu Hause so einfach und sicher wie möglich zu gestalten – mit Pflegehilfsmitteln, die über die Pflegekasse abrechenbar sind.
Das bieten wir Ihnen:
➤ Monatliche Pflegebox mit Verbrauchsmaterialien – z. B. Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel
➤ Kostenübernahme durch die Pflegekasse – wir kümmern uns um Antrag, Genehmigung und direkte Abrechnung
➤ Individuelle Auswahl der Produkte – passend zu Ihrem Bedarf und Pflegealltag
➤ Schnelle, diskrete Lieferung direkt an Ihre Wunschadresse
Mit auxiliapflege haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite – damit Pflege zuhause gelingt, entlastet und gut organisiert ist. Beantragen Sie jetzt bequem online Ihre persönliche Pflegebox!