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Pflegebox

Inhaltsverzeichnis

Pflegebox im Alltag

Pflege findet in Deutschland zum großen Teil zu Hause statt durch Angehörige, Bekannte oder Nachbarn. Dabei entstehen viele kleine Herausforderungen, die im Pflegealltag oft wenig sichtbar sind: Hygiene sicherstellen, Inkontinenz versorgen, Infektionen vermeiden, Materialien bereithalten.

Genau hier kommen Pflegehilfsmittel zum Einsatz. Sie helfen dabei, Pflegesituationen hygienischer, sicherer und einfacher zu gestalten sowohl für pflegebedürftige Menschen als auch für die pflegenden Personen. Dazu gehören etwa:

  • Einmalhandschuhe

  • Händedesinfektion

  • Bettschutzeinlagen

  • Schutzschürzen

  • Flächendesinfektion

Diese Hilfsmittel erleichtern nicht nur die Pflege, sondern schützen auch die Gesundheit aller Beteiligten. Gerade bei regelmäßigem Pflegebedarf zu Hause ist eine verlässliche Versorgung mit Verbrauchsmaterialien wichtig und gesetzlich abgesichert.

Ein Weg, solche Hilfsmittel organisiert und regelmäßig zu erhalten, ist die Pflegebox. Ein selbst zusammengestelltes Versorgungspaket, welches genau auf die Ansprüche der jeweiligen Pflegesituationen angepasst werden kann

Was versteht man unter einer Pflegebox?

Die Pflegebox ist eine standardisierte Zusammenstellung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die pflegebedürftige Menschen im häuslichen Umfeld regelmäßig benötigen. Sie enthält Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen, die den Alltag für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige erleichtern und hygienisch sicherer machen.

Das Besondere an der Pflegebox: Die Kosten übernimmt in der Regel die Pflegekasse, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Anspruchsberechtigte erhalten die Box monatlich, ohne dass ein Eigenanteil fällig wird vorausgesetzt, die Pflege erfolgt zu Hause und ein anerkannter Pflegegrad liegt vor. Bereits ab Pflegegrad 1 können Sie eine Pflegebox beantragen.

Die Inhalte können meist individuell angepasst werden, je nachdem, welche Produkte im Alltag benötigt werden. Der Versand erfolgt in der Regel automatisch und ohne zusätzlichen Aufwand häufig mit Unterstützung durch spezialisierte Anbieter.

Auch bei Auxiliapflege kann die Pflegebox beantragt werden. Das ist jedoch nur ein möglicher Weg von mehreren, um diese Leistung in Anspruch zu nehmen.

Wer hat Anspruch auf eine Pflegebox?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie sie in der Pflegebox enthalten sind zählen zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nach § 40 Absatz 2 SGB XI. Sie sollen dazu beitragen, die häusliche Pflege zu erleichtern und die pflegenden Personen zu entlasten.

Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Pflegebox haben Personen, die:

  • einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben

  • zu Hause gepflegt werden – also nicht vollstationär in einem Heim

  • von einer privaten Pflegeperson (z. B. Angehörigen, Freunden oder Nachbarn) betreut werden

  • die Pflegehilfsmittel regelmäßig im Alltag benötigen

Es spielt keine Rolle, ob zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst eingebunden ist. Auch die Art der Pflegebedürftigkeit (körperlich oder kognitiv) hat keinen Einfluss auf den Anspruch.

Der Antrag auf eine Pflegebox erfolgt in der Regel formlos bei der zuständigen Pflegekasse. Häufig übernehmen Anbieter den Antragsprozess im Auftrag der Betroffenen, um unnötigen Aufwand zu vermeiden. Diesen Service bieten wir auf auxiliapflege unter anderem auch an und helfen Angehörigen und Plegebedürftigen, unkompliziert ihre Leistungen zu beziehen. 

Was ist in der Pflegebox enthalten?

Die Pflegebox enthält ausschließlich sogenannte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Diese Produkte sind dafür gedacht, regelmäßig genutzt und danach entsorgt zu werden, sie unterstützen vor allem bei der Hygiene im Pflegealltag.

Typischerweise können folgende Artikel enthalten sein:

  • Einmalhandschuhe – schützen Pflegende und Pflegebedürftige vor direktem Kontakt

  • Händedesinfektionsmittel – wichtig zur Infektionsprävention

  • Flächendesinfektionsmittel – für Toiletten, Betten oder Rollatoren

  • Bettschutzeinlagen – bei Inkontinenz oder eingeschränkter Mobilität

  • Schutzschürzen – ergänzen den Hygieneschutz bei körpernaher Pflege

  • Mundschutzmasken – vor allem in der Versorgung mit erhöhtem Infektionsrisiko

Wichtig: Es handelt sich um eine Sachleistung der Pflegeversicherung. Eine Auszahlung des Betrags ist nicht möglich, ebenso wenig der Kauf beliebiger Produkte auf eigene Rechnung.

Pflegebox Antrag und Lieferung

Sobald ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht, kann die Versorgung über eine sogenannte Pflegebox organisiert werden. Der Ablauf ist in der Regel unkompliziert und soll Pflegebedürftige sowie Angehörige möglichst entlasten.

Der typische Ablauf sieht folgendermaßen aus:

1. Antragstellung:
Ein formloser Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt entweder direkt durch die pflegebedürftige Person oder durch einen beauftragen Dienstleister wie z.B. Auxiliapflege.

2. Genehmigung:
Die Pflegekasse prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen (Pflegegrad, häusliche Pflege, kein stationärer Aufenthalt). Ist das der Fall, erfolgt die Genehmigung meist unbürokratisch.

3. Zusammenstellen:
In Abstimmung mit der pflegebedürftigen Person oder deren Angehörigen wird die Box individuell zusammengestellt, je nach Bedarf. Dafür steht meist ein Konfigurator zur Verfügung.

4. Monatliche Lieferung:
Nach Bewilligung erfolgt die Lieferung der Pflegebox regelmäßig und kostenfrei nach Hause. Der Betrag wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Fallbeispiel: Pflegebox im Alltag

Herr Mustermann, 82 Jahre alt, lebt allein in seiner Wohnung und hat seit Kurzem den Pflegegrad 1. Seine Tochter schaut regelmäßig vorbei und unterstützt ihn bei alltäglichen Aufgaben wie der Körperpflege und dem Haushalt.

Mit zunehmender Unsicherheit beim Gehen und gelegentlichen kleinen Inkontinenzproblemen wird der Pflegealltag aufwändiger insbesondere, was Hygiene und Schutz angeht. Eine Pflegeberatung informiert über die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich über die Pflegeversicherung zu erhalten.

Wenig später wird ein Antrag auf eine Pflegebox gestellt. Die Pflegekasse genehmigt diesen. Seitdem erhält Herr Mertens regelmäßig eine Box mit:

  • Einmalhandschuhen

  • Flächendesinfektion

  • Bettschutzeinlagen

  • Händedesinfektion

Seine Tochter muss sich nun nicht mehr selbst um die Beschaffung kümmern. Die Hilfsmittel stehen zuverlässig zur Verfügung ohne zusätzliche Kosten. Für beide eine spürbare Erleichterung im Alltag.

Dieses Beispiel zeigt, dass bereits bei einem geringen Pflegegrad ein Anspruch auf praktische Unterstützung besteht und diese auch hilfreich im Alltag sind.

Häufig gestellte Fragen zur Pflegebox
Wer kann eine Pflegebox erhalten?
Alle Personen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Wichtig ist, dass die Pflege nicht ausschließlich durch einen Pflegedienst, sondern (auch) durch Angehörige oder andere private Personen erfolgt.
Muss ich die Pflegebox selbst beantragen?
Der Antrag kann selbst gestellt oder über einen Anbieter wie Auxiliapflege organisiert werden. Viele Anbieter übernehmen die gesamte Abwicklung auch die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse.
Wie oft wird die Pflegebox geliefert?
In der Regel monatlich. Die Lieferung erfolgt automatisch, sobald die Pflegekasse den Antrag genehmigt hat.
Welche Produkte sind enthalten?
Die Pflegebox enthält zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Desinfektion, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen oder Mundschutz. Die Inhalte können individuell angepasst werden.
Kann ich die Produkte auch selbst kaufen und einreichen?
Die Erstattung auf eigene Rechnung ist nicht vorgesehen. Pflegehilfsmittel im Rahmen der Pflegebox werden über zugelassene Anbieter direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Kann man sich die 42 Euro für die Pflegebox auch auszahlen lassen?
Nein. Die Leistung ist ausschließlich als Sachleistung vorgesehen. Eine Barauszahlung oder Erstattung auf eigene Rechnung ist nicht möglich. Die Pflegehilfsmittel müssen über zugelassene Anbieter bezogen und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Wie hoch sind die Kosten für die Pflegebox?
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 entstehen keine Kosten, solange der monatliche Bedarf den von der Pflegeversicherung vorgesehenen Betrag von 42 Euro nicht überschreitet. Die Pflegebox wird als Sachleistung gewährt und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.