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Mund-Nasen-Schutz in der häuslichen Pflege

Mundschutz in der Pflegebox

Die Nutzung eines Mund-Nasen-Schutzes ist aus dem Pflegealltag nicht mehr wegzudenken – nicht nur seit der Pandemie, sondern auch im täglichen Umgang mit gesundheitlich geschwächten Menschen. In der häuslichen Pflege, wo körperliche Nähe unvermeidbar ist, schützt ein Mundschutz zuverlässig vor Tröpfcheninfektionen und anderen Übertragungswegen. Besonders wenn der Pflegende leichte Erkältungssymptome aufweist, trägt der Schutz zur Sicherheit aller Beteiligten bei. 

Mundschutz einfach über die Pflegebox erhalten

Damit Sie bei der Versorgung Ihrer Angehörigen stets gut ausgestattet sind, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, medizinischen Mundschutz ganz einfach über die Pflegebox zu beziehen. Bereits ab Pflegegrad 1 stellen wir Ihnen die passenden Produkte im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale kostenlos zur Verfügung – schnell, zuverlässig und monatlich frei Haus.

Jetzt Pflegebox beantragen und zuzahlungsfrei versorgt werden – für mehr Sicherheit im Pflegealltag.

Welche Maskentypen eignen sich für die Pflege zu Hause?

In der Regel kommen in der häuslichen Versorgung sogenannte medizinische OP-Masken zum Einsatz – sie bestehen aus mehrlagigem Vliesmaterial, sind mit einem anpassbaren Nasenbügel ausgestattet und für den Einmalgebrauch vorgesehen. Sie ermöglichen eine gute Atmungsaktivität bei gleichzeitigem Schutz der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person. FFP2-Masken mit höherer Filterleistung sind im Pflegekontext meist nicht notwendig – sie werden empfohlen, wenn das Infektionsrisiko außergewöhnlich hoch ist oder besonders vulnerable Personen betreut werden. Die Pflegeversicherung übernimmt im Rahmen der Verbrauchspauschale ausschließlich Einwegmasken.

Wer hat Anspruch auf Mundschutz als Pflegehilfsmittel?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 oder höher können monatlich Produkte aus der Kategorie „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ kostenfrei beziehen – darunter fällt auch medizinischer Mundschutz. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem Betrag von 40 € monatlich. Eine ärztliche Verordnung ist dafür nicht erforderlich. Wird der Mundschutz beispielsweise über einen Dienstleister im Rahmen einer Pflegehilfsmittelbox bestellt, erfolgt die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse – schnell und unkompliziert.

Famex FFP2 – Mundschutz

  • Schutz vor kleinsten Partikeln, Aerosolen & Tröpfchen
  • BFE > 95% Bakterienfilter-Effizienz
  • Zertifiziert nach DIN EN 149:2001+A1:2009 & CE 2834
  • Alu-Nasenbügel für fest ansitzenden Schutz
  • Mehrlagiger Stoff für Partikelgröße bis 0,6 Nanometer
  • Inhalt: 10 Stk. FFP2 Masken pro Packung

Suavel® Protec – Medizinischer Mundschutz

  • 3-lagig für den Einmalgebrauch
  • BFE > 98% Bakterienfilter-Effizienz
  • Elatische Ohrschleife für idealen Tragekomfort
  • Zertifiziert nach EN 14683
  • Größe: 175mm x 155mm
  • Inhalt: 50 Stk. Schutzmasken pro Packung

Anleitung: So wenden Sie den Mundschutz richtig an

Ein Mundschutz entfaltet seine Schutzfunktion nur bei sachgemäßer Anwendung. Gehen Sie wie folgt vor:
1. Hände gründlich waschen oder desinfizieren.
2. Die Maske ausschließlich an den Befestigungsbändern anfassen.
3. Die Außenseite nicht berühren.
4. Maske über Mund und Nase ziehen, Nasenbügel anpassen.
5. Gummibänder hinter den Ohren oder am Hinterkopf befestigen.
6. Nach Gebrauch die Maske abnehmen und sofort entsorgen.
7. Hände erneut reinigen.

Wie viele Masken sollte man vorrätig haben?

Abhängig vom Umfang der Pflegetätigkeit ist es sinnvoll, täglich 2 bis 3 frische Masken je Pflegeperson einzuplanen. Bei intensiverem Kontakt oder feuchtem Innenklima durch längeres Tragen ist ein häufiger Wechsel notwendig. Ein regelmäßig aufgefüllter Vorrat sorgt dafür, dass im Pflegealltag nie improvisiert werden muss.

FAQ – Häufige Fragen zum Mundschutz in der Pflege

Nein – medizinische Einwegmasken sind im Normalfall ausreichend. FFP2-Masken sind nur bei konkretem Verdacht auf eine Infektion oder bei besonders gefährdeten Personen notwendig.

Sobald die Maske durchfeuchtet ist oder eine Pflegetätigkeit abgeschlossen ist, sollte sie gewechselt werden. Längere Tragedauer kann die Schutzwirkung deutlich verringern.

Er zählt zu den anerkannten Verbrauchsartikeln der Produktgruppe 54. Pflegebedürftige können ihn damit kostenlos im Rahmen ihres Anspruchs beziehen.

Die Anzahl der Masken richtet sich nach dem Budget von maximal 40 € pro Monat. Innerhalb dieses Rahmens kann der Mundschutz individuell zusammengestellt werden.